RohmilchGütV
INHALT
Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV)
- Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
- § 4 Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
- § 5 Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
- Abschnitt 2
- Probenahme und Transport der Proben
- § 6 Probenahme
- § 7 Sachkunde der Probenehmer
- § 8 Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
- § 9 Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
- § 10 Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
- § 11 Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
- § 12 Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
- § 13 Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
- § 14 Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
- § 15 Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
- § 16 Transport der Proben
- Abschnitt 3
- Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
- § 17 Durchführung der Güteuntersuchung
- § 18 Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
- § 19 Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
- § 20 Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
- § 21 Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
- § 22 Mittelwertbildung
- § 23 Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 24 Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 25 Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
- § 26 Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
- § 27 Schnelltest auf Hemmstoffe
- § 28 Voruntersuchung auf Hemmstoffe
- § 29 Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
- Abschnitt 4
- Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
- § 30 Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
- § 31 Milchgeldabrechnung
- § 32 Abschläge auf den Kaufpreis
- § 33 Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
- § 34 Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
- Abschnitt 5
- Schlussvorschriften
- § 35 Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
- § 36 Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
- § 37 Aufbewahrungspflichten
- § 38 Ordnungswidrigkeiten
- § 39 Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 (zu § 7 Absatz 2) Anforderungen an die Sachkunde der Probenehmer
- Anlage 2 (zu § 17, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 23, § 24 Absatz 1, § 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
- Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, § 17, § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 1 Satz 2 sowie Anlage 2) Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
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