HSchG 
                
                
            INHALT
Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023
- Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule
 - § 1 Recht auf schulische Bildung
 - § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
 - § 3 Grundsätze für die Verwirklichung
 - ZWEITER TEIL Unterrichtsinhalte und Stundentafeln
 - § 4 Kerncurricula, Lehrpläne und Bildungsstandards
 - § 4a (aufgehoben)
 - § 5 Gegenstandsbereiche des Unterrichts
 - § 6 Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete
 - § 7 Sexualerziehung
 - § 8 Religionsunterricht und Ethikunterricht
 - § 8a Förderung der Schülerinnen und Schüler anderer Sprache
 - § 9 Stundentafeln
 - § 10 Zulassung von Schulbüchern, digitalen Lehrwerken und digitalen Lehr- und Lernprogrammen
 - DRITTER TEIL Schulaufbau
 - Erster Abschnitt Gliederung und Organisation der Schule
 - § 11 Äußere Organisation nach Schulstufen und Schulformen
 - § 12 Innere Organisation nach Bildungsgängen
 - § 13 Abschlüsse
 - § 14 Schulversuche und Versuchsschulen
 - § 15 Betreuungsangebote, Ganztagsangebote und Ganztagsschulen
 - § 15a Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten
 - § 15b Personaldienstleistungen
 - § 15c Schulische Förderangebote in den Ferien
 - § 16 Öffnung der Schule
 - Zweiter Abschnitt Grundstufe (Primarstufe)
 - § 17 Grundschule
 - § 18 Vorklassen und Eingangsstufen
 - § 19 (aufgehoben)
 - § 20 Nähere Ausgestaltung der Grundstufe (Primarstufe)
 - Dritter Abschnitt Bildungsgänge der Mittelstufe (Sekundarstufe I)
 - § 21 (aufgehoben)
 - § 22 Förderstufe
 - § 23 Hauptschule
 - § 23a Realschule
 - § 23b Verbundene Haupt- und Realschule
 - § 23c Mittelstufenschule
 - § 24 Gymnasium
 - § 25 Gesamtschulen
 - § 26 Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule
 - § 27 Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule
 - § 28 Nähere Ausgestaltung der Mittelstufe (Sekundarstufe I)
 - Vierter Abschnitt Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
 - § 29 Studienqualifizierende Schulen
 - § 30 Aufgabe der gymnasialen Oberstufe
 - § 31 Gliederung
 - § 32 Aufgabenfelder
 - § 33 Grund- und Leistungskurse
 - § 34 Belegverpflichtungen und Bewertung
 - § 35 Berufliche Gymnasien
 - § 35a Zweijährige Sonderlehrgänge für Aussiedler
 - § 36 Doppeltqualifizierende Bildungsgänge
 - § 37 Fachoberschule
 - § 38 Nähere Ausgestaltung der studienqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
 - Fünfter Abschnitt Berufsqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
 - § 39 Berufsschule
 - § 40 (aufgehoben)
 - § 41 Berufsfachschule
 - § 42 Fachschule
 - § 43 Weitere Bestimmungen für berufliche Schulen
 - § 44 Nähere Ausgestaltung der berufsqualifizierenden Bildungsgänge
 - Sechster Abschnitt Schulen für Erwachsene
 - § 45 Abendhauptschule und Abendrealschule
 - § 46 Abendgymnasium und Hessenkolleg
 - § 47 Nähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene
 - § 48 (aufgehoben)
 - Siebter Abschnitt Sonderpädagogische Förderung
 - § 49 Förderauftrag
 - § 50 Förderschwerpunkte
 - § 51 Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule
 - § 52 Inklusive Schulbündnisse und sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren
 - § 53 Förderschulen
 - § 54 Beschulung bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
 - § 55 Nähere Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
 - VIERTER TEIL Schulpflicht
 - Erster Abschnitt Grundsätzliches
 - § 56 Begründung der Schulpflicht
 - § 57 Schuljahr
 - Zweiter Abschnitt Vollzeitschulpflicht
 - § 58 Beginn der Vollzeitschulpflicht
 - § 59 Dauer der Vollzeitschulpflicht
 - § 60 Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
 - § 61 Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
 - Dritter Abschnitt Berufsschulpflicht
 - § 62 Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht
 - § 63 Erfüllung der Berufsschulpflicht
 - § 64 Erfüllung der Berufsschulpflicht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
 - Vierter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
 - § 65 Ruhen der Schulpflicht
 - § 66 Gestattungen
 - § 67 Überwachung der Schulpflicht
 - § 68 Schulzwang
 - FÜNFTER TEIL Schulverhältnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 69 Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
 - § 70 Aufnahme in die Schule
 - § 71 Verpflichtung zu besonderen Untersuchungen
 - § 72 Informationsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler
 - Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung
 - § 73 Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens
 - § 74 Zeugnisse
 - § 75 Versetzung, Wiederholung und freiwilliger Rücktritt
 - § 76 Kurseinstufung
 - Dritter Abschnitt Wahl des Bildungsganges und Abschlüsse
 - § 77 Wahl des weiterführenden Bildungsganges
 - § 78 Weitere Übergänge
 - § 79 Prüfungen
 - § 80 Anerkennung von Abschlüssen
 - § 81 Ermächtigung
 - Vierter Abschnitt Pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz von Personen
 - § 82 Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
 - § 82a Maßnahmen zum Schutz von Personen
 - § 82b Ausschluss von der Ausbildung
 - SECHSTER TEIL Datenschutz
 - § 83 Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
 - § 83a Datenverarbeitung im Rahmen digitaler Anwendungen
 - § 83b Übertragung von Bild und Ton im Rahmen von Distanzunterricht
 - § 84 Wissenschaftliche Forschung
 - § 85 Statistische Erhebungen
 - SIEBTER TEIL Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht
 - Erster Abschnitt Lehrkräfte und Schulleitung
 - § 86 Rechtsstellung der Lehrkräfte
 - § 87 Schulleitung
 - § 88 Schulleiterin und Schulleiter
 - § 89 Auswahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
 - § 90 Schulleitung und Schulträger
 - § 91 Ermächtigung
 - Zweiter Abschnitt Schulaufsicht
 - § 92 Staatliche Schulaufsicht
 - § 93 Fachaufsicht
 - § 94 Personal der Schulaufsicht
 - § 95 Untere Schulaufsichtsbehörden
 - § 96 Oberste Schulaufsichtsbehörden
 - § 97 Rechtsaufsicht
 - Dritter Abschnitt Qualitätsentwicklung und Weiterentwicklung des Schulwesens
 - § 98 Qualitätsentwicklung der Schule
 - § 99 Träger der Weiterentwicklung
 - § 99a Landesschulbeirat
 - § 99b (aufgehoben)
 - § 99c (aufgehoben)
 - ACHTER TEIL Eltern
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 100 Eltern
 - § 101 Mitbestimmungsrecht der Eltern
 - § 102 Wahlen und Abstimmungen
 - § 103 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
 - § 104 Kosten
 - § 105 Ausgestaltung der Rechte der Elternvertretung
 - Zweiter Abschnitt Klassen- und Schulelternbeiräte
 - § 106 Klassenelternbeiräte
 - § 107 Aufgaben der Klassenelternbeiräte
 - § 108 Schulelternbeiräte
 - § 109 Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler
 - § 110 Aufgaben des Schulelternbeirates
 - § 111 Zustimmungspflichtige Maßnahmen
 - § 112 Anhörungsbedürftige Maßnahmen
 - § 113 Abteilungselternschaften an beruflichen Schulen
 - Dritter Abschnitt Kreis- und Stadtelternbeiräte
 - § 114 Kreis- und Stadtelternbeiräte
 - § 115 Aufgaben der Kreis- und Stadtelternbeiräte
 - Vierter Abschnitt Landeselternbeirat
 - § 116 Landeselternbeirat
 - § 117 Ausschüsse
 - § 118 Zustimmungspflichtige Maßnahmen
 - § 119 Anhörungsbedürftige Maßnahmen
 - § 120 Auskunfts- und Vorschlagsrecht
 - NEUNTER TEIL Schülerinnen und Schüler
 - § 121 Die Schülervertretung
 - § 122 Die Schülervertretung in der Schule
 - § 123 Kreis- und Stadtschülerrat
 - § 124 Landesschülerrat
 - § 125 Studierendenvertretung
 - § 126 Meinungsfreiheit, Schüler- und Schulzeitungen und Schülergruppen
 - ZEHNTER TEIL Schulverfassung
 - Erster Abschnitt Selbstverwaltung und Selbstständigkeit der Schule
 - § 127 Grundsätze
 - § 127a Selbstverwaltung der Schule
 - § 127b Pädagogische Eigenverantwortung und Schulprogramm
 - § 127c Weiterentwicklung der Selbstverwaltung
 - § 127d Selbstständige Schule
 - Zweiter Abschnitt Rechtlich selbstständige berufliche Schule
 - § 127e Errichtung, Aufgaben des Anstaltsträgers
 - § 127f Innere Organisation, Organe, Aufgaben
 - § 127g Verwaltungsrat, Rechnungsprüfung
 - § 127h Geschäftsführung
 - § 127i Zusammenwirken von Land und rechtlich selbstständiger beruflicher Schule
 - Dritter Abschnitt Schulkonferenz
 - § 128 Aufgaben
 - § 129 Entscheidungsrechte
 - § 130 Anhörungsrechte
 - § 131 Mitglieder und Verfahren
 - § 132 Rechte der Mitglieder der Schulkonferenz
 - Vierter Abschnitt Konferenzen des pädagogischen Personals
 - § 133 Gesamtkonferenz
 - § 134 Fach- und Fachbereichskonferenzen
 - § 135 Klassenkonferenzen
 - § 136 Ausgestaltung der Rechte der Konferenzen
 - ELFTER TEIL Schulträger
 - Erster Abschnitt Schulträgerschaft
 - § 137 Grundsatz
 - § 138 Land, Gemeindeverbände und Gemeinden
 - § 139 Landeswohlfahrtsverband Hessen als Schulträger
 - § 140 Schulverbände und Vereinbarungen
 - § 141 Folgen eines Schulträgerwechsels
 - Zweiter Abschnitt Regionale Schulentwicklung
 - § 142 Schulbezeichnung und Schulnamen
 - § 143 Schulbezirke
 - § 144 Schulangebot
 - § 144a Schulorganisation
 - § 145 Schulentwicklungsplanung
 - § 146 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen
 - Dritter Abschnitt Kommunale Schulverwaltung
 - § 147 Kommunale Selbstverwaltung
 - § 148 Schulkommissionen
 - Vierter Abschnitt Sonstige Bestimmungen
 - § 149 Schulgesundheitspflege
 - § 150 Schülerversicherung
 - ZWÖLFTER TEIL Personal- und Sachaufwand
 - Erster Abschnitt Kosten der inneren Schulverwaltung
 - § 151 Personalkosten für Unterricht und Erziehung
 - § 152 Schulstellen
 - § 153 Lernmittelfreiheit
 - § 154 Landeselternbeirat, Landesschülerrat und Landesstudierendenräte
 - Zweiter Abschnitt Kosten der äußeren Schulverwaltung
 - § 155 Sachkosten
 - § 156 Personalkosten der äußeren Schulverwaltung
 - § 157 Abweichende Finanzierung
 - § 158 Sachleistungen der Schulträger
 - § 159 (aufgehoben)
 - § 160 (aufgehoben)
 - § 161 Schülerbeförderung
 - § 162 Medienzentren
 - Dritter Abschnitt Gastschulbeiträge
 - § 163 Gastschulbeiträge
 - § 164 Erstattung der Beschulungskosten
 - § 165 Festsetzung der Gastschulbeiträge
 - DREIZEHNTER TEIL Schulen in freier Trägerschaft
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 166 Schulen in freier Trägerschaft
 - § 167 Schulgestaltung und Aufsicht
 - § 168 Bezeichnung
 - § 169 Geltung sonstiger Vorschriften
 - Zweiter Abschnitt Ersatzschulen
 - § 170 Ersatzschulen
 - § 171 Genehmigung von Ersatzschulen
 - § 172 Versagung und Widerruf der Genehmigung, Einstellung des Betriebs
 - § 173 Anerkannte Ersatzschulen
 - § 174 Lehrkräfte an Ersatzschulen
 - Dritter Abschnitt Ergänzungsschulen
 - § 175 Ergänzungsschulen
 - § 176 Anerkannte Ergänzungsschulen
 - Vierter Abschnitt Privatunterricht
 - § 177 Privatunterricht
 - VIERZEHNTER TEIL Gemeinsame Bestimmungen
 - § 178 Geltung für Schulen in öffentlicher Trägerschaft
 - § 179 Geltung für Schulen in freier Trägerschaft
 - § 180 Geltungsausschluss
 - § 181 Ordnungswidrigkeiten
 - § 182 Straftaten
 - § 183 Einschränkung von Grundrechten
 - § 184 Verträge des Landes
 - § 184a Ausschluss der elektronischen Form
 - FÜNFZEHNTER TEIL Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen
 - § 185 Zuständigkeit
 - SECHZEHNTER TEIL Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 186 Weitergeltende Vorschriften
 - § 187 Übergangsvorschrift
 - § 188 (aufgehoben)
 - § 189 (aufgehoben)
 - § 190 Inkrafttreten
 - § 191 Außerkrafttreten