HafenGefabwVO
INHALT
Gefahrenabwehrverordnung für Häfen (HafenGefabwVO)
- Gefahrenabwehrverordnung für Häfen (HafenGefabwVO)
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen und Binnenwasserstraßen
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Anwendung anderer Vorschriften
- § 3 Zuständigkeiten, Hafenbehörde
- § 3a Zuständigkeiten im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2
- § 4 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
- § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
- § 6 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
- § 7 Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
- § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen
- § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
- § 11 Meldung besonderer Vorfälle
- § 12 Reinhaltung des Hafens und der Binnenwasserstraßen
- § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
- Zweiter Abschnitt Meldepflichten, Erlaubnisse
- § 14 Erlaubnis zum Einlaufen
- § 15 An- und Abmeldung
- § 16 Besondere Meldepflichten bei Gefahrgutbeförderungen
- § 17 Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung
- Dritter Abschnitt Verkehr und Aufenthalt
- § 18 Schlepp- und Schubverkehr
- § 19 Zuweisung der Liegeplätze
- § 20 Festmachen und Ankern
- § 21 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
- § 22 Landgänge
- § 23 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
- § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
- § 25 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
- § 26 Versorgung mit Treibstoffen
- Vierter Abschnitt Umschlag
- § 27 Benutzung von Hafenanlagen
- § 28 Beseitigung störender Gegenstände
- § 29 Lagern und Abstellen von Gütern
- Zweiter Teil Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 30 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
- § 31 Fluchtwege und Evakuierungsmittel
- § 32 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
- Zweiter Abschnitt Aufenthalt
- § 33 Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern
- § 34 Festmachen von Fahrzeugen
- Dritter Abschnitt Umschlag
- § 35 Laden und Löschen
- § 36 Aufenthalt an Bord
- § 37 Aufsicht
- § 38 Wache und Alarm
- § 39 Umschlagleitungen
- § 40 Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger gefährlicher Stoffe
- § 41 Verhalten nach dem Umschlag
- Dritter Teil Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
- § 42 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 43 Pflichten
- Vierter Teil Ausnahmen, Aushang, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 44 Ausnahmen
- § 45 Aushang
- § 46 Ordnungswidrigkeiten
- § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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