LFischG
INHALT
Landesfischereigesetz (LFischG) Vom 9. Dezember 1974
- Landesfischereigesetz (LFischG) Vom 9. Dezember 1974
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Sachlicher Geltungsbereich
- § 2 Geschlossene und offene Gewässer
- § 3 Schließung von offenen Gewässern
- Zweiter Abschnitt Fischereiberechtigung
- § 4 Inhalt des Fischereirechts
- § 5 Inhaber des Fischereirechts
- § 6 Selbständige Fischereirechte
- § 7 Eintragung von selbständigen Fischereirechten
- § 8 Selbständige Fischereirechte bei Veränderungen fließender Gewässer
- Dritter Abschnitt Übertragung und Aufhebung von selbständigen Fischereirechten
- § 9 Übertragung selbständiger Fischereirechte
- § 10 Übertragung beschränkter Fischereirechte
- § 11 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte
- § 12 Vereinigung von Fischereirechten
- § 13 Aufhebung von beschränkten Fischereirechten
- Vierter Abschnitt Ausübung des Fischereirechts
- § 14 Übertragung der Ausübung
- § 15 Nutzung der Fischereirechte durch juristische Personen
- § 16 Fischereipachtvertrag
- § 17 Anzeige für Fischereipachtverträge
- § 18 Fischereierlaubnisvertrag
- § 19 Fischereiausübung in Seitenarmen
- § 20 Fischereiausübung in blind endenden Gewässern
- § 21 Fischereiberechtigung bei Ausübung eines fremden Fischereirechts
- § 22 Fischfang auf überfluteten Grundstücken
- § 23 Betretungsrecht
- § 24 Entschädigungspflicht
- Fünfter Abschnitt Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften
- § 25 Fischereibezirke
- § 26 Eigenfischereibezirk
- § 27 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk
- § 28 Abrundung von Fischereibezirken
- § 29 Fischereigenossenschaft
- § 30 Satzung der Fischereigenossenschaft
- § 31 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft
- § 32 Erstmalige Bildung der Fischereigenossenschaft
- Sechster Abschnitt Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang
- § 33 Fischereischeinpflicht
- § 34 Gültigkeitsdauer
- § 35 Besondere Fischereischeine
- § 36 Fischerprüfung
- § 37 Zuständigkeit
- § 38 Versagungsgründe
- § 39 Einziehung des Fischereischeines
- § 40 Gebühren und Abgaben
- § 41 Erlaubnisschein zum Fischfang
- § 42 Inhalt des Erlaubnisscheines zum Fischfang
- Siebenter Abschnitt Schutz der Fischbestände
- § 43 Verbot schädigender Mittel
- § 44 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken
- § 45 Ablassen von Gewässern
- § 46 Schutz der Fischerei
- § 47 Sicherung des Fischwechsels
- § 48 Schonbezirke
- § 49 Fischwege
- § 50 Fischwege bei bestehenden Anlagen
- § 51 Fischfang an Fischwegen
- § 52 Mitführen von Fischereigerät
- Achter Abschnitt Entschädigung
- § 53 Entscheidung über Entschädigungsansprüche
- § 54 Art und Ausmaß
- § 55 Festsetzung
- § 56 Vollstreckbarkeit
- § 57 Rechtsweg
- Neunter Abschnitt Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeiräte, Fischereiberater
- § 58 Fischereibehörden, Fischereiaufsicht
- § 59 Pflichten und Befugnisse der Fischereiaufsichtspersonen
- § 60 Fischereibeiräte
- § 61 Fischereiberater
- Zehnter Abschnitt Bußgeldbestimmungen
- § 62 Ordnungswidrigkeiten
- Elfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 63 Fischereirechte, Fischereigenossenschaften und Fischereibezirke alten Rechts
- § 64 Weitergeltung alter Fischereischeine
- § 65 Weitergeltung alter Pachtverträge
- § 66 Staatsverträge
- § 67 Verwaltungsvorschriften
- § 68 Änderung und Aufhebung bestehender Vorschriften
- § 69 In-Kraft-Treten
- Anlage
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