MAKV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MAKV)
- Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung - MAKV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Bereitstellung von und Anspruch auf Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern
 - § 2 Vergütung der Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung von monoklonalen Antikörpern
 - § 3 Fahrkosten
 - § 4 Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Lagerung, Verteilung, Abgabe und Abholung der Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern sowie deren Abrechnung
 - § 5 Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
 - § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten