KWKG 2020
INHALT
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2020)
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
- § 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
- Abschnitt 2
- Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
- § 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
- § 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- § 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
- § 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
- § 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
- § 7c Kohleersatzbonus
- § 7d (weggefallen)
- § 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
- § 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- § 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
- § 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- § 8c Ausschreibungsvolumen
- § 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
- § 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
- § 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
- § 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
- § 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
- § 13a Registrierung von KWK-Anlagen
- § 13b Rückforderung
- Abschnitt 3
- Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
- § 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
- § 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
- § 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
- § 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
- Abschnitt 4
- Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
- § 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
- § 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
- § 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
- § 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
- Abschnitt 5
- Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
- § 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
- § 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
- § 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
- § 25 Kältespeicher
- Abschnitt 6
- Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
- § 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
- § 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen
- §§ 27a bis 29 (weggefallen)
- Abschnitt 7
- Sonstige Vorschriften
- § 30 Vorschriften für Prüfungen
- § 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- § 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- § 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
- § 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 32a Clearingstelle
- § 33 Verordnungsermächtigungen
- § 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
- § 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- § 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 8
- Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
- § 34 Evaluierungen
- § 35 Übergangsbestimmungen
- § 36 (weggefallen)
- § 37 (weggefallen)
- Anlage (zu den §§ 7b und 7d) (weggefallen)
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