LHafVO
INHALT
Landeshafenverordnung (LHafVO) Vom 10. Oktober 2000
- Landeshafenverordnung (LHafVO) Vom 10. Oktober 2000
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Anwendung anderer Vorschriften
- § 3 Zuständigkeiten, Hafenbehörde
- § 4 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
- Teil 2 Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
- Abschnitt 1 Grundsätzliches
- § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
- § 6 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
- § 7 Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
- § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen
- § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
- § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
- § 12 Reinhaltung des Hafens
- § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
- Abschnitt 2 Meldepflichten, Erlaubnisse
- § 14 An- und Abmeldung
- § 15 Meldepflicht beim Umschlag von Gütern, die dem ADN unterliegen
- § 16 Erlaubnis zum Einlaufen
- § 17 Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung
- Abschnitt 3 Verkehr und Aufenthalt
- § 18 Schlepp- und Schubverkehr
- § 19 Zuweisung der Liegeplätze
- § 20 Festmachen und Ankern
- § 21 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
- § 22 Landgänge
- § 23 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
- § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
- § 25 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
- § 26 Eigenversorgung mit Treibstoffen
- Abschnitt 4 Umschlag
- § 27 Benutzung von Hafenanlagen
- § 28 Beseitigung störender Gegenstände
- § 29 Abstellen von Gütern
- Teil 3 Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
- § 30 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
- § 31 Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern
- § 32 Festmachen von Fahrzeugen
- § 33 Fluchtwege und Evakuierungsmittel
- § 34 Laden und Löschen
- § 35 Aufenthalt an Bord
- § 36 Aufsicht
- § 37 Wache und Alarm
- § 38 Umschlagleitungen
- § 39 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag flüssiger gefährlicher Güter
- § 40 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
- § 41 Verhalten nach dem Umschlag
- Teil 4 Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationen in Binnenhäfen
- § 41 a Geltungsbereich
- § 41 b Begriffsbestimmungen
- § 41 c Pflichten
- Teil 5 Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle bei Seeschiffen
- § 41 d Geltungsbereich
- § 41 e Begriffsbestimmungen
- § 41 f Pflichten
- Teil 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 42 Aushang der Verordnung
- § 43 Ordnungswidrigkeiten
- § 44 Weitergeltung von Hafenbereichen
- § 45 In-Kraft-Treten
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