FPackV
INHALT
Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (FPackV)
- Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Kennzeichnung der Nennfüllmenge
- Abschnitt 2
- Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 5 Abtropfgewicht
- § 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 8 Herstellerangabe
- § 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
- § 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
- § 11 ℮-Zeichen
- Abschnitt 3
- EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
- § 12 Anforderungen an EG-Düngemittel
- Abschnitt 4
- Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- § 13 Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
- § 14 Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- Abschnitt 5
- Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
- § 15 Allgemeine Vorschriften
- § 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
- § 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
- § 21 Kennzeichnung der Stückzahl
- § 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
- § 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
- Abschnitt 6
- Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
- § 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- Abschnitt 7
- Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- § 29 Offene Packungen
- § 30 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
- § 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- § 32 Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- Abschnitt 8
- Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
- § 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
- § 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
- Abschnitt 9
- Maßbehältnisse
- § 35 Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
- § 36 Genauigkeitsanforderungen
- § 37 Herstellerzeichen
- Abschnitt 10
- Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
- § 38 Lesbarkeit und Schriftgröße
- § 39 Mehrere Packungen, Sammelpackungen
- § 40 Marktüberwachung
- § 41 Kontroll- und Dokumentationspflichten
- § 42 Bezugstemperatur
- Abschnitt 11
- Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- § 43 Ordnungswidrigkeiten
- § 44 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 5, § 23, § 39 Absatz 4) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
- Anlage 2 (zu § 2 Satz 1 Nummer 10) Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
- Anlage 4 (zu § 26 Absatz 2 Nummer 1, § 28 Absatz 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 3 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
- Anlage 5 (zu § 40 Absatz 2) Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Anlage 6 (zu § 40 Absatz 3) Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 7 (zu § 34 Absatz 5 Satz 1, § 41 Absatz 3 Satz 2, § 44 Absatz 2) Anforderungen an Messgeräte
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