ÖDWdGG RP
INHALT
Landesgesetz über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im öffentlichen Dienst - Wiedergutmachungsgesetz - in der Fassung vom 19. März 1951
- Landesgesetz über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im öffentlichen Dienst - Wiedergutmachungsgesetz - in der Fassung vom 19. März 1951
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen der Wiedergutmachung
- §§ 1 bis 4
- § 4a Ansprüche für die Zeit vor dem 21. Juni 1948
- II. Abschnitt Wiedergutmachung für Beamte
- § 5
- § 6 Umfang der Wiedergutmachung im allgemeinen
- § 7 Wiedereinstellung
- § 8 Beseitigung einer Zurückversetzung
- § 9 Nachholung der Beförderung
- § 10 Dienststrafgerichtliche Entscheidungen
- § 11 Wiedergutmachung nach vorausgegangener dienststrafrechtlicher Verurteilung
- § 12
- § 13 Beamte auf Zeit
- § 14 Hinterbliebenenversorgung
- § 15 Haushaltsvorschriften
- III. Abschnitt Wiedergutmachung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- § 16 Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes
- IV. Abschnitt Verfahren
- §§ 17 bis 19
- § 20
- §§ 21 bis 24
- VI. Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 25 Durchführungsvorschriften
- § 26
Feedback