WoHeimO RP
INHALT
Landesverordnung über die Benutzung der mit Schulen verbundenen staatlichen Schülerheime (Wohnheimordnung) Vom 22. April 1978
- Landesverordnung über die Benutzung der mit Schulen verbundenen staatlichen Schülerheime (Wohnheimordnung) Vom 22. April 1978
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgabe und Zweck der Wohnheime
- § 3 Kenntnisnahme und Anerkennung der Wohnheimordnung
- Zweiter Abschnitt Wohnheimleitung, Hausordnung
- § 4 Wohnheimleitung
- § 5 Hausordnung
- Dritter Abschnitt Aufnahme in das Wohnheim
- § 6
- Vierter Abschnitt Benutzung des Wohnheimes
- § 7 Rechte und Pflichten der Heimbewohner
- § 8 Konsum von Genußmitteln auf dem Heimgelände
- § 9 Einhaltung der Nachtruhe
- § 10 Verhinderung an der Rückkehr in das Wohnheim
- § 11 Maßnahmen bei Erkrankung und Unfall
- § 12 Zusammenarbeit von Schulleiter und Eltern
- Fünfter Abschnitt Heimvertretung
- § 13 Aufgaben und Wahl der Heimvertretung, Heimsprecher
- § 14 Einberufung der Heimvertretung, Beschlußfassung
- Sechster Abschnitt Verstöße gegen die Ordnung im Wohnheim, Ordnungsmaßnahmen
- § 15 Verstöße gegen die Ordnung im Wohnheim
- § 16 Ordnungsmaßnahmen
- Siebter Abschnitt Benutzungsentgelt
- § 17
- Achter Abschnitt Haftung
- § 18
- Neunter Abschnitt Beendigung des Benutzungsverhältnisses
- § 19 Gründe für die Beendigung
- § 20 Rückgabe überlassener Gegenstände
- § 21 Abmeldung bei der Meldebehörde
- Zehnter Abschnitt Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
- § 22
Feedback