FwVO
INHALT
Feuerwehrverordnung (FwVO) Vom 21. März 1991
- Feuerwehrverordnung (FwVO) Vom 21. März 1991
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Organisation der Feuerwehr
- § 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr
- § 2 Gliederung
- § 3 Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen
- § 4 Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und Dienstgrade
- Zweiter Abschnitt Überörtliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
- § 5 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen
- § 6 Planung
- § 7 Kosten
- § 8 Beteiligung der Gemeinden
- Dritter Abschnitt Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Kreisausbildern
- § 9 Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung
- § 10 Ausbildung zum Truppmann
- § 11 Ausbildung zum Truppführer
- § 12 Technische Ausbildung
- § 13 Ausbildung zum Gruppenführer
- § 14 Ausbildung zum Zugführer
- § 15 Ausbildung zum Verbandsführer und zum Wehrleiter
- § 16 Durchführung der Ausbildung
- § 17 Nachweis der Ausbildung
- Vierter Abschnitt Bestellung von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften
- § 18 Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
- § 19 Kreisfeuerwehrinspekteure
- § 20 Führer von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis
- § 21 Feuerwehr-Fachberater, Feuerwehrärzte
- § 22 Kreisausbilder, Ausbilder in kreisfreien Städten
- Fünfter Abschnitt Führung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen
- § 23 Betreuer einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr
- § 24 Jugendfeuerwehrwarte
- § 25 Kreisjugendfeuerwehrwarte
- Sechster Abschnitt Ausbildung und Bestellung von hauptamtlichen oder hauptberuflichen Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr
- § 26 Ausbildung und Bestellung
- Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 27 Übergangsbestimmung
- § 28
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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