HessVwVKostO
INHALT
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO) Vom 9. Dezember 1966
- Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO) Vom 9. Dezember 1966
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Kosten der Vollstreckung von Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
- § 1 Mahngebühr
- § 1a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
- § 1b Gebühr für die Festsetzung eines Zahlungsplans mit Vollstreckungsaufschub
- § 2 Pfändungsgebühr
- § 3 Wegnahmegebühr
- § 4 Verwertungsgebühr
- § 4a Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
- § 4b Gebühr für die Beantragung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Zweiter Abschnitt Kosten der Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung mit Ausnahme einer Geldleistung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird
- § 5 Gebühr für die Androhung eines Zwangsmittels
- § 6 Gebühren für die Zwangsgeldfestsetzung
- § 6 a Gebühr für die Ersatzvornahme
- § 6 b Gebühr für die Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen
- § 7 Wegnahmegebühr
- § 7a Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
- § 8 Zwangsräumungsgebühr
- § 9 Vorführungsgebühr
- Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 10 Mehrheit von Pflichtigen
- § 11 Auslagen
- § 12 Reisekosten
- § 13 Kostenschuldner und Kostenhaftung
- § 13a Übergangsvorschrift
- § 14
- § 15 Unrichtige Sachbehandlung
- § 16 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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