OEGZustV HE 2021 
                
                
            INHALT
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zuständigen Behörden Vom 4. Oktober 2021
- Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zuständigen Behörden Vom 4. Oktober 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Zuständigkeit der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
 - § 2 Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
 - § 3 Zuständigkeit bei Kostenträgerschaft des Bundes
 - § 4 Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten