OEGZustV HE 2021
INHALT
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zuständigen Behörden Vom 4. Oktober 2021
- Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der für die Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zuständigen Behörden Vom 4. Oktober 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zuständigkeit der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
- § 2 Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
- § 3 Zuständigkeit bei Kostenträgerschaft des Bundes
- § 4 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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