2. FlGDV
INHALT
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. FlGDV)
- Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)
- § 1 Antrag auf Zulassung als Klassifizierungsunternehmen
- § 2 Antragsinhalt
- § 3 Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen
- § 4 Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
- § 5 Zulassung von Klassifizierern
- § 6 Zulassungsantrag
- § 7 Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer
- § 8 Prüfungskommission
- § 9 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
- § 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
- § 11 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 12 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
- § 13 Wiederholung der Sachkundeprüfung
- § 14 Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung
- § 15 Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung
- Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung
- Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Inhalt des Ausbildungskurses
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