2. DVLuftPersV
INHALT
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) (2. DVLuftPersV)
- Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) (2. DVLuftPersV)
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt
- Ausbildung und Prüfung
- § 2 Zweck der Ausbildung
- § 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung
- Dritter Abschnitt
- Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer
- § 4 Privatflugzeugführer (zu § 1 LuftPersV)
- § 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 3a LuftPersV)
- § 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 3b LuftPersV)
- § 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (zu § 5 LuftPersV)
- § 8 Segelflugzeugführer (zu § 36 LuftPersV)
- § 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 40a LuftPersV)
- § 10 Freiballonführer (zu § 46 LuftPersV)
- § 11 Luftschiffführer (zu § 50 LuftPersV)
- § 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 62 LuftPersV)
- § 13 Kunstflugberechtigung (zu § 81 LuftPersV)
- § 14 Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)
- § 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 85 LuftPersV)
- § 16 Streu- und Sprühberechtigung (zu § 86 LuftPersV)
- § 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)
- § 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)
- § 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 94 LuftPersV)
- § 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 95 LuftPersV)
- § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
- Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
- Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
- Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
- Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 5)
- Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu §§ 5 und 9)
- Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)
- Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)
- Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)
- Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)
- Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
- Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
- Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
- Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
- Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
- Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
- Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
- Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
- Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
- Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
- Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
- Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
- Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
- Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
- Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
- Anlage 9A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
- Anlage 9B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
- Anlage 9C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
- Anlage 9D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
- Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (zu § 13)
- Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (zu § 13)
- Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung (zu § 14)
- Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 15)
- Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 15)
- Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
- Anlage 13B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
- Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
- Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
- Anlage 14A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
- Anlage 14B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
- Anlage 14C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
- Anlage 14D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
- Anlage 14E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
- Anlage 14F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
- Anlage 15A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
- Anlage 15B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
- Anlage 15C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
- Anlage 15D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
- Anlage 15E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
- Anlage 15F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
- Anlage 16A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
- Anlage 16B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
- Anlage 16C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
- Anlage 16D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
- Anlage 16E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
- Anlage 16F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
- Anlage 17A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
- Anlage 17B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
- Anlage 17C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
- Anlage 17D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
- Anlage 17E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
- Anlage 17F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
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