2. BImSchV
INHALT
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImSchV)
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einsatzstoffe
- Zweiter Abschnitt
- Errichtung und Betrieb
- § 3 Oberflächenbehandlungsanlagen
- § 4 Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen
- § 5 Extraktionsanlagen
- Dritter Abschnitt
- Anforderungen an Altanlagen
- §§ 6 bis 9 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Eigenkontrolle und Überwachung
- § 10 Meßöffnungen
- § 11 Eigenkontrolle
- § 12 Überwachung
- Fünfter Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften
- § 13 Umgang mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
- § 14 Ableitung der Abgase
- § 15 An- und Abfahren von Anlagen
- § 16 Allgemeine Anforderungen
- § 17 Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 18 Weitergehende Anforderungen
- § 19 Zulassung von Ausnahmen
- Schlußformel
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
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