2. BesVNG
INHALT
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
- Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art I
- Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Art II
- Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
- Art III
- Anwendung der Übergangsvorschriften des Art II des 1. BesVNG auf Versorgungsempfänger
- § 1 Geltendes Recht für vorhandene Versorgungsempfänger
- § 2 Mindestversorgung
- § 3 Erhöhte Unfallfürsorge
- Art IV
- Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes
- §§ 1 und 2 (weggefallen)
- § 3 (weggefallen)
- Art V
- Änderung anderer Gesetze
- Art VI
- Neufassung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung
- Art VII
- Anpassung der Versorgungsbezüge in Bund und Ländern
- § 1 Allgemeine Anpassung
- § 2 Anpassungszuschlag
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Berechnung des Anpassungszuschlages
- § 5 Feststellungsverfahren
- § 6 Zahlung des Anpassungszuschlages
- § 7 Zusammenfassung von Anpassungszuschlägen
- Art VIII
- Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- Art IX
- Übergangsvorschriften
- § 1 Begriff Dienstbezüge, Verweisungen
- § 2 Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung
- § 3 Gleichstellung von Beamten
- § 4 Überleitung der Beamten
- § 5 Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern
- § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
- § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
- § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte
- § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
- § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter
- § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
- § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
- § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
- § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
- § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
- § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
- § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
- § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
- § 19 Ortszuschlag für Kasernierte
- § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
- § 21 Zulage für Beamte an Theatern
- § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
- § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
- § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
- § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
- § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII
- § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer
- § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
- Art X
- Überleitung von Beamten an den Hochschulen
- § 1 Übergangsregelung für Hochschullehrer
- § 2 Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 3 Überführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
- § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 5 Wahrung des Besitzstandes
- Art XI
- Schlußvorschriften
- § 1
- § 2 Berlin-Klausel
- § 3 Inkrafttreten
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