JAO 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO -) Vom 25. Oktober 2004
- Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO -) Vom 25. Oktober 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Juristisches Studium und staatliche Pflichtfachprüfung
 - § 1 Durchführung der praktischen Studienzeiten
 - § 2 Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen
 - § 3 Anrechnung von Leistungsnachweisen
 - § 4 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
 - § 5 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
 - § 6 Bekanntgabe der Bewertungen der schriftlichen Arbeiten
 - § 7 Die mündliche Prüfung
 - § 8 Prüfungsniederschrift
 - § 9 Einsicht in Prüfungsarbeiten
 - ZWEITER TEIL Der juristische Vorbereitungsdienst
 - Erster Abschnitt Allgemeines
 - § 10 Zuständigkeiten und Dienstaufsicht
 - § 11 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
 - § 12 Urlaub und Erkrankungen
 - § 13 Nebentätigkeit
 - § 14 Gastweise Ausbildung und Übernahme aus anderen Bundesländern
 - § 15 Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
 - Zweiter Abschnitt Die Ausbildung in den Ausbildungsstellen
 - § 16 Aufgaben während der Ausbildung
 - § 17 Dienstzeiten
 - § 18 Ausbildungsnachweise und Zeugnisse
 - § 19 Ausbildende Behörde
 - § 20 Abweichende Gestaltung der Pflichtausbildung in der Verwaltung
 - § 21 Abweichende Gestaltung der Pflichtausbildung in der Rechtsanwaltsstation
 - § 22 Pflichtausbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
 - § 23 Wahlstation
 - Dritter Abschnitt Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften
 - § 24 Einführungsarbeitsgemeinschaften
 - § 25 Anwaltslehrgang
 - § 26 Pflichtarbeitsgemeinschaften
 - § 27 Lehrgang im Arbeitsrecht
 - § 28 Arbeitstagungen
 - DRITTER TEIL Die zweite juristische Staatsprüfung
 - § 29
 - § 30 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
 - § 31 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
 - § 32 Bekanntgabe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten
 - § 33 Die mündliche Prüfung
 - § 34 Prüfungsniederschrift
 - § 35 Einsicht in die Prüfungsarbeiten
 - § 36 (aufgehoben)
 - § 37 (aufgehoben)
 - § 38 Übergangsvorschriften
 - § 39 Inkrafttreten