HGlG 
                
                
            INHALT
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) Vom 20. Dezember 2015
- Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) Vom 20. Dezember 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeines
 - § 1 Ziele des Gesetzes
 - § 2 Geltungsbereich
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Grundsätze
 - Zweiter Abschnitt Gleichstellung von Frauen und Männern
 - § 5 Aufstellen von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen
 - § 6 Inhalt des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes
 - § 7 Verfahren zur Aufstellung von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen, Bekanntmachung, Berichte
 - § 8 Vergabe von Ausbildungsplätzen
 - § 9 Ausschreibungen
 - § 10 Bewerbungsgespräche
 - § 11 Auswahlentscheidungen
 - § 12 Personalentwicklung
 - § 13 Gremien
 - Dritter Abschnitt Vereinbarkeit von Familie und Beruf
 - § 14 Arbeitsbedingungen, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
 - Vierter Abschnitt Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
 - § 15 Bestellung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
 - § 16 Dauer der Bestellung und Abberufung
 - § 17 Aufgaben und Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
 - § 18 Information und Austausch
 - § 19 Widerspruchsrecht
 - § 20 Rechtsschutz
 - § 21 Dienstliche Stellung
 - Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 22 Neuerrichtung, Auflösung und Eingliederung von Dienststellen
 - § 23 Übergangsvorschrift
 - § 24 Rechte der Menschen mit Behinderung
 - § 25 Aufgaben der kommunalen Frauenbüros
 - § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten