SchlichtG HE 2001 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung Vom 6. Februar 2001
- Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung Vom 6. Februar 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Sachlicher Anwendungsbereich
 - § 2 Räumlicher Anwendungsbereich
 - § 3 Sachliche Zuständigkeit
 - § 4 Örtliche Zuständigkeit
 - § 5 Erfolglosigkeitsbescheinigung
 - Zweiter Abschnitt Einrichtung und Anerkennung von Gütestellen
 - § 6 Gütestellen und Schiedsämter
 - § 7 Aufgaben
 - § 8 Persönliche Voraussetzungen
 - § 9 Schlichtungsordnung
 - § 10 Haftpflichtversicherung
 - § 11 Aktenführung
 - § 12 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
 - § 13 Zuständigkeit, Gebühren und Verfahren
 - § 14 Anfechtung von Entscheidungen
 - § 15 Bestehende Gütestellen
 - Dritter Abschnitt Geltungsdauer
 - § 16 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten