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INHALT
Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen Vom 9. Mai 1990
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen Vom 9. Mai 1990
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Schüler und Schule
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Recht auf Bildung und Erziehung, Mitarbeit, Mitgestaltung des Schullebens
- § 3 Beratung und Unterstützung durch die Schule
- § 4 Information durch die Schule
- § 5 Meinungsäußerung, Bekanntmachung
- § 6 Schülerzeitung
- § 7 Schülervereinigungen, Arbeits- und Spielgruppen
- § 8 Benutzung schulischer Einrichtungen
- Zweiter Abschnitt Eltern, Ausbildende, Arbeitgeber und Schule
- § 9 Zusammenwirken von Eltern, Ausbildenden, Arbeitgebern und Schule
- § 10 Mitarbeit von Eltern
- Dritter Abschnitt Beginn und Beendigung des Schulverhältnisses
- Erster Unterabschnitt Aufnahme in die Berufsschule
- § 11
- Zweiter Unterabschnitt Aufnahme in die Berufsfach-, Berufsober-, duale Berufsober-, Fachober- und Fachschule sowie das berufliche Gymnasium
- § 12 Aufnahme
- § 13 Wahl des Bildungsgangs
- § 14 Anmeldung
- § 15 Aufnahme von Schülern mit ausländischen Bildungsnachweisen
- § 16 Aufnahme von Schülern nach Unterbrechung des Schulbesuchs
- § 17 Höchstzahl, Vergabe
- Dritter Unterabschnitt Beendigung des Schulverhältnisses
- § 18
- Vierter Abschnitt Unterricht, Förderung
- Erster Unterabschnitt Unterricht
- § 19 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
- § 20 Unterrichtszeit
- § 21 Wahlpflicht-, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften und Fächer des Fachhochschulreifeunterrichts
- § 22 Aufsicht
- § 23 Schulversäumnisse
- § 24 Beurlaubung, schulfreie Tage
- § 25 Nichtteilnahme am Sportunterricht
- § 26 Religions- und Ethikunterricht
- Zweiter Unterabschnitt Förderung
- § 27 Zurücktreten
- § 28 Förderung von Kindern deutscher Aussiedler
- § 29 Förderung ausländischer Schüler
- Fünfter Abschnitt Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
- § 30 Grundlagen des Unterrichts
- § 31 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
- § 32 Hausaufgaben
- § 33 Klassen- und Kursarbeiten
- § 34 Leistungsbeurteilung
- § 35 Nicht erbrachte Leistungen
- § 36 Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten bei Leistungsnachweisen
- § 37 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Schülerarbeiten
- Sechster Abschnitt Zeugnisse und Versetzung
- Erster Unterabschnitt Zeugnisse
- § 38 Allgemeines
- § 38a Ausweisung des Niveaus einer Qualifikation nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen in Zeugnissen
- § 39 Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse, Versetzungszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Halbjahresnoten an weiterführenden berufsbildenden Schulen
- § 40 Jahreszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Halbjahresnoten an Berufsschulen mit Teilzeitunterricht
- § 41 Abgangszeugnisse
- § 42 Abschlusszeugnisse an weiterführenden berufsbildenden Schulen
- § 43 Abschlusszeugnisse an Berufsschulen
- § 44 Zeugnisse für Schüler in Sonderberufsschulklassen
- § 45 Zeugnisnoten
- § 46 Festsetzung der Zeugnisnoten in weiterführenden berufsbildenden Schulen
- § 46a Festsetzung der Zeugnisnoten in der Berufsschule
- Zweiter Unterabschnitt Versetzung, erfolgreicher Besuch der Abschlussklasse
- § 47 Grundsätze
- § 48 Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer
- § 49 Versetzungsvoraussetzungen
- § 50 Entscheidung über die Versetzung
- § 51 Nichtversetzung
- § 52 Mitteilungen an die Eltern
- § 53 Erreichen des Klassenziels an Berufsschulen
- Dritter Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für berufliche Gymnasien
- § 54
- Siebter Abschnitt Erhebung von Daten, Datenschutz
- § 55 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 56 Sicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten
- Achter Abschnitt Schulgesundheitspflege
- § 57 Schulärztliche Betreuung, Schutz vor ansteckenden Krankheiten
- § 58 Maßnahmen wegen Gefährdung der Gesundheit anderer Schüler
- § 59 Rauch- und alkoholfreie Schule
- Neunter Abschnitt Schulpsychologischer Dienst
- § 60
- Zehnter Abschnitt Störung der Ordnung
- § 61 Verstöße gegen die Ordnung in der Schule
- § 62 Anwendung von Ordnungsmaßnahmen
- § 63 Maßnahmenkatalog
- § 64 Verfahrensbestimmungen zu den Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 1
- § 65 Ausschluss auf Zeit oder auf Dauer von der Schule gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 1
- § 66 Verfahren zum Ausschluss von allen berufsbildenden Schulen oder allen Schulen des Landes gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 2 und 3
- § 66a Flankierende Maßnahmen bei drohendem Ausschluss
- Elfter Abschnitt Hausrecht der Schule
- § 67 Hausordnung
- § 68 Werbung, Zuwendungen
- § 69 Sammlungen
- § 70 Gewerbliche Betätigung, Vertrieb von Gegenständen
- § 71 Veranstaltungen schulfremder Personen
- Zwölfter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 72 Geltung für Schulen in freier Trägerschaft
- § 73 In-Kraft-Treten
- Anlage 1
- Anlage 2
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