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INHALT
Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen Vom 3. Januar 2012
- Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen Vom 3. Januar 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Vorbereitungsdienst
- § 1 Anwendungsbereich, Zweck des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Gliederung und Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Einstellungsvoraussetzungen
- § 4 Antrag auf Einstellung
- § 5 Einstellung
- § 6 Dienstverhältnis, Dienstbezeichnung
- § 7 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Entlassung
- Teil 2 Ausbildung
- § 9 Leitung der Ausbildung, Ausbildungsfächer und Ausbildungsstätten
- § 10 Ausbildung in den Studienseminaren
- § 11 Überprüfung der Anwärterinnen und Anwärter im Quereinstieg
- § 12 Ausbildung in den Schulen
- § 13 Reflexion, Unterrichtsbesuch, Beratung
- § 14 Beurteilung und Vornote
- Teil 3 Zweite Staatsprüfung
- § 15 Zweck und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung
- § 16 Prüfungskommissionen
- § 17 Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung
- § 18 Gliederung der Zweiten Staatsprüfung
- § 19 Praktische Prüfung
- § 20 Mündliche Prüfung
- § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 22 Gesamtergebnis
- § 23 Prüfungsniederschriften
- § 24 Unterbrechung der Zweiten Staatsprüfung, Rücktritt, Versäumnis
- § 25 Ordnungsverstöße
- § 26 Zeugnis
- § 27 Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung
- § 28 Einsicht in die Prüfungsakten
- Teil 4 Besondere Formbestimmungen
- § 29 Ausschluss der elektronischen Form
- Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 30 Sondermaßnahme für das Lehramt an Grundschulen
- § 31 Sondermaßnahme für das Lehramt an Realschulen plus
- § 32 (aufgehoben)
- § 33 Übergangsbestimmungen
- § 34 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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