NachbG HE 1962
INHALT
Hessisches Nachbarrechtsgesetz Vom 24. September 1962
- Hessisches Nachbarrechtsgesetz Vom 24. September 1962
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Nachbarwand
- § 1 Errichten einer Nachbarwand
- § 2 Beschaffenheit der Nachbarwand
- § 3 Anbau an die Nachbarwand
- § 4 Nichtbenutzen der Nachbarwand
- § 5 Beseitigen der Nachbarwand
- § 6 Erhöhen der Nachbarwand
- § 7 Verstärken der Nachbarwand
- Zweiter Abschnitt Grenzwand
- § 8 Anbau an eine Grenzwand
- § 9 Errichten einer zweiten Grenzwand
- § 10 Besondere Gründung
- § 10a Wärmedämmung
- § 10b Über die Grenze gebaute Wand
- Dritter Abschnitt Fenster- und Lichtrecht
- § 11 Umfang und Inhalt
- § 12 Ausnahmen
- § 13 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
- Vierter Abschnitt Einfriedung
- § 14 Errichtung
- § 15 Beschaffenheit
- § 16 Abstand von der Grenze
- § 17 Kosten der Errichtung
- § 18 Kosten der Unterhaltung
- § 19 Ausnahmen
- Fünfter Abschnitt Veränderung des Grundwasserspiegels
- § 20
- Sechster Abschnitt Wild abfließendes Wasser
- § 21 Abfluß und Zufluß
- § 22 Wiederherstellung des früheren Zustandes
- § 23 Schadensersatz
- § 24 Anzeigepflicht
- § 25 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
- Siebter Abschnitt Dachtraufe
- § 26 Niederschlagswasser
- § 27 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
- Achter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
- § 28 Inhalt und Umfang
- § 29 Schadensersatz und Anzeigepflicht
- Neunter Abschnitt Duldung von Leitungen
- § 30 Leitungen in Privatgrundstücken
- § 31 Unterhaltung
- § 32 Schadensersatz und Anzeigepflicht
- § 33 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
- § 34 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
- § 35 Leitungen in öffentlichen Straßen
- Zehnter Abschnitt Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsschächten
- § 36 Inhalt und Umfang
- § 37 Schadensersatz und Anzeigepflicht
- Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen
- § 38 Grenzabstände für Bäume Sträucher und einzelne Rebstöcke
- § 39 Grenzabstände für lebende Hecken
- § 40 Ausnahmen
- § 41 Berechnung des Abstandes
- § 42 Grenzabstand im Weinbau
- § 43
- § 44 Nachträgliche Grenzänderungen
- Zwölfter Abschnitt Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 45
- Dreizehnter Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 46 Übergangsvorschriften
- § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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