SchulLbVO
INHALT
Laufbahnverordnung für den Schuldienst, den Schulaufsichtsdienst und den schulpsychologischen Dienst (Schullaufbahnverordnung - SchulLbVO -) Vom 15. August 2012
- Laufbahnverordnung für den Schuldienst, den Schulaufsichtsdienst und den schulpsychologischen Dienst (Schullaufbahnverordnung - SchulLbVO -) Vom 15. August 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Regelmäßig zu durchlaufende Ämter
- § 3 Einrichtung von Laufbahnzweigen
- Teil 2 Zugang zur Laufbahn
- Abschnitt 1 Zugang durch Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst
- § 4 Grundsatz
- § 5 Zugang durch Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst
- § 6 Vorbereitungsdienst
- § 7 Dienstbezeichnung
- § 8 Prüfungsnoten
- Abschnitt 2 Zugang durch Hochschulstudium und hauptberufliche Tätigkeit mit pädagogischer Zusatzausbildung
- § 9
- Abschnitt 3 Zugang durch sonstige Qualifikationen
- § 10 Lehramt an Realschulen oder an Realschulen plus in dem Fach Religion
- § 11 Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis
- § 12 Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
- § 13 Lehramt der Fachlehrerin und des Fachlehrers mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
- § 14 Lehramt der Fachlehrerin und des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen
- § 15 Lehramt der Förderschullehrerin und des Förderschullehrers an berufsbildenden Schulen
- § 16 Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen
- § 17 Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in dem Fach Religion
- § 18 Lehramt der Studienrätin und des Studienrats mit sonderpädagogischer Qualifikation an berufsbildenden Schulen
- Teil 3 Wechsel des Laufbahnzweigs
- § 19 Grundsatz
- § 20 Lehramt an Grundschulen
- § 21 Lehramt an Realschulen plus
- § 22 Lehramt an Förderschulen
- § 23 Lehramt an Gymnasien
- § 24 Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Teil 4 Schulpsychologischer Dienst und Dienst in der Fort- und Weiterbildung
- § 25 Schulpsychologischer Dienst
- § 26 Dienst in der Fort- und Weiterbildung
- Teil 5 Schulaufsichtsdienst
- § 27 Befähigungsvoraussetzungen
- Teil 6 Lehrkräfte an Justizvollzugsanstalten
- § 28 Oberlehrerin und Oberlehrer
- Teil 7 Beförderungen
- § 29 Erforderliche Dienstzeiten vor Übertragung eines Funktionsamtes
- § 30 Ausnahmen
- Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 31 Übergangsregelung infolge der Schulstrukturreform
- § 32 Übergangsregelung für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen
- § 33 Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst
- § 33a Sondermaßnahme für das Lehramt an Grundschulen
- § 33b Sondermaßnahme für das Lehramt an Realschulen plus
- § 34 Zugang zu den Einstiegsämtern
- § 35 Überleitung
- § 36 Inkrafttreten
- Anlage
Feedback