LWG
INHALT
Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2022
- Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Allgemeines
- § 1 Zahl der Abgeordneten, Wahltag
- II. Wahlberechtigung
- § 2 Wahlrecht
- § 3 Ausschluss vom Wahlrecht
- § 4 Wählbarkeit
- § 5 Ausschluss von der Wählbarkeit
- III. Wahlsystem und Wahlvorbereitung
- § 6 Wahlsystem
- § 7 Wahlkreise und Wahlbezirke
- § 8 Stimmen
- § 9 Wahl in den Wahlkreisen
- § 10 Wahl nach Landeslisten
- § 11 Ausübung des Wahlrechts
- § 12 Wählerverzeichnis
- § 13 Wahlschein
- § 14 Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter
- § 15 Bildung der Wahlorgane
- § 16 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 17 Übernahme von Wahlehrenämtern
- § 18 Wahlvorschläge
- § 19 Kreiswahlvorschlag
- § 20 Landesliste
- § 21 Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge
- § 22 Aufstellung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge
- § 23 Verbot von Listenverbindungen
- § 24 Prüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung
- § 25 Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen
- § 26 Zulassung von Wahlvorschlägen
- § 27 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 28 Stimmzettel
- IV. Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 29 Öffentlichkeit der Wahl
- § 30 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
- § 31 Stimmabgabe
- § 32 Briefwahl
- § 33 Ungültige Stimmen
- § 34 Zurückweisung von Wahlbriefen
- § 35 Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 36 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Lande
- § 38 Erwerb der Rechtsstellung eines Abgeordneten und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- V. Ausscheiden und Nachfolge von Abgeordneten
- § 39 Verlust des Mandats
- § 40 Nachfolge von Abgeordneten
- § 41 Folgen eines Parteiverbots
- VI. Besondere Vorschriften für Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatzwahlen
- § 42 Nachwahl
- § 43 Wiederholungswahl
- § 44 Festsetzung des Termins zur Nachwahl, Wiederholungswahl oder Ersatzwahl
- § 45 Wegfall von Ersatz- oder Wiederholungswahlen
- VII. Schlussbestimmungen
- § 46 Anfechtung von Wahlentscheidungen
- § 47 Wahlkosten
- § 48 Wahlstatistik
- § 49 Ordnungswidrigkeiten
- § 50 Landeswahlordnung
- § 51 Ermächtigung zur Berichtigung der Anlage
- § 52 Funktionsbezeichnungen
- § 53 Fristen und Termine, Schriftform, öffentliche Bekanntmachungen
- § 54 Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
- § 55 Übergangsbestimmung
- Anlage
Feedback