LWahlG
INHALT
Landeswahlgesetz (LWahlG ) in der Fassung vom 24. November 2004
- Landeswahlgesetz (LWahlG ) in der Fassung vom 24. November 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Erster Unterabschnitt Abstimmungsgrundsätze
- § 1 Volksabstimmungen
- Zweiter Unterabschnitt Stimmrecht
- § 2 Voraussetzungen des Stimmrechts
- § 3 Ausschluss vom Stimmrecht
- § 4 Ausübung des Stimmrechts
- Dritter Unterabschnitt Wählerverzeichnisse und Wahlscheine
- § 5 Wählerverzeichnis
- § 6 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 7 Rechtsbehelfe gegen das Wählerverzeichnis
- § 8 Wahlscheine
- Vierter Unterabschnitt Bezirke, Wahlkreise und Stimmbezirke
- § 9 Bezirke und Wahlkreise
- § 10 Stimmbezirke
- Fünfter Unterabschnitt Wahlleiter, Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 11 Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter
- § 12 Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss
- § 13 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 14 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände
- § 15 Ehrenämter
- Sechster Unterabschnitt Durchführung der Abstimmung
- § 16 Abstimmungszeit
- § 17 Öffentlichkeit
- § 18 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
- § 19 Stimmabgabe
- § 20 Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 21 Briefwahl
- § 22 Entscheidungen des Wahlvorstandes
- § 23 Besondere Regelungen
- § 24 Kosten der Abstimmung
- Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Landtagswahlen
- Erster Unterabschnitt Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten
- § 25 Wahlperiode, Festsetzung des Wahltags
- § 26 Zusammensetzung des Landtags, Wahlsystem
- § 27 Stimmen
- § 28 Wahl in den Wahlkreisen
- § 29 Wahl nach Landeslisten und Bezirkslisten, Mandatsverteilung
- § 30 Überhangmandate und ihr Ausgleich
- § 31 Listenverbindung
- § 32 Wählbarkeit
- Zweiter Unterabschnitt Wahlvorschläge, Stimmzettel
- § 33 Wahlvorschlagsrecht
- § 34 Wahlkreisvorschlag
- § 35 Landesliste, Bezirksliste
- § 36 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 37 Aufstellung von Bewerbern
- § 38 Verbot der Listenverbindung
- § 39 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 40 Änderung von Wahlvorschlägen
- § 41 Prüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung
- § 42 Zulassung von Wahlvorschlägen
- § 43 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 44 Stimmzettel
- Dritter Unterabschnitt Durchführung der Wahl
- § 45 Stimmabgabe
- Vierter Unterabschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 46 Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
- § 47 Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 48 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
- § 49 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 50 Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl
- § 51 Nachwahl
- § 52 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
- § 53 Öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 54 Allgemeine Wahlstatistik
- § 54a Repräsentative Wahlstatistiken
- Fünfter Unterabschnitt Prüfung des Wahlergebnisses
- § 55 Wahlprüfungsausschuss
- § 56 Wiederholungswahlen
- § 57 Anfechtung
- Sechster Unterabschnitt Ausscheiden und Ersatz von Abgeordneten
- § 58 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 59 Berufung von Ersatzpersonen und Ersatzwahlen
- § 60 Folgen eines Partei- oder Vereinsverbotes
- Siebter Unterabschnitt Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
- § 60a Staatliche Mittel für Wählervereinigungen und Einzelbewerber
- § 60b Leistungen nach dem Parteiengesetz
- § 60c Prüfung durch den Rechnungshof
- Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
- Erster Unterabschnitt Volksinitiative
- § 60d Gegenstand der Volksinitiative
- § 60e Antrag auf Behandlung der Volksinitiative
- § 60f Entscheidung und Bekanntmachung
- § 60g Rechtsbehelf
- § 60h Zurücknahme des Antrags
- Zweiter Unterabschnitt Volksbegehren
- § 61 Gegenstand des Volksbegehrens
- § 62 Verfahren
- § 63 Zulassungsantrag
- § 64 Entscheidung über den Zulassungsantrag
- § 65 Eintragungsfrist
- § 66 Zurücknahme des Zulassungsantrags, Erledigung
- § 66a Eintragung
- § 67 Eintragung bei der Gemeindeverwaltung
- § 68 Eintragung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
- § 69 Inhalt der Eintragung
- § 70 Eintragungsscheine
- § 71 Ungültige Eintragungen
- § 72 Feststellung des Ergebnisses des Volksbegehrens
- § 73 Behandlung des Volksbegehrens durch die Landesregierung
- § 74 Behandlung des Volksbegehrens im Landtag
- § 75 Rechtsbehelfe
- § 76 Kosten
- Dritter Unterabschnitt Volksentscheid
- § 77 Voraussetzungen
- § 78 Bekanntmachung des Volksentscheids, Stimmzettel
- § 79 Stimmabgabe
- § 80 Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 81 Ergebnis des Volksentscheids
- § 81a Kosten
- § 82 Prüfung des Volksentscheids
- § 83 Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen
- § 84 Bekanntmachung der Auflösung des Landtags
- Vierter Unterabschnitt Spenden, Datenverarbeitung
- § 84a Geld- oder Sachspenden
- § 84b Datenverarbeitung
- Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 85 Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung
- § 86 Ordnungswidrigkeiten
- § 87 Fristen, Termine und Form
- § 88 Ausführungsbestimmungen und Bestimmungen zur Durchführung einer ausschließlichen Briefwahl
- § 89
- Anlage
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