ZerlG
INHALT
Zerlegungsgesetz (ZerlG)
- Zerlegungsgesetz (ZerlG)
- Abschnitt 1
- Unmittelbare Steuerberechtigung
- § 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
- § 1a Unmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
- Abschnitt 2
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- § 2 Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer
- § 3 Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer
- § 4 Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
- § 5 Abrechnung der Zerlegung
- § 6 Verfahrensrechtliche Vorschriften
- Abschnitt 3
- Zerlegung der Lohnsteuer
- § 7 Zerlegung der Lohnsteuer
- Abschnitt 4
- Zerlegung des Zinsabschlags
- § 8 Zerlegung der Kapitalertragsteuer
- Abschnitt 4a
- Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
- § 8a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
- Abschnitt 5
- Gemeinsame Vorschriften
- § 9 Zahlungen im Clearingverfahren
- § 10 Erlöschen der Ansprüche
- § 11 Rechtsweg
- § 12 Anwendung
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