WVG
INHALT
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG)
- Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Allgemeine Vorschriften für den Verband
- § 1 Zweck und Rechtsform
- § 2 Zulässige Aufgaben
- § 3 Name
- § 4 Mögliche Verbandsmitglieder
- § 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch
- § 6 Satzung
- Zweiter Teil
- Errichtung des Verbands
- Erster Abschnitt
- Errichtungsarten
- § 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands
- § 8 Beteiligte
- § 9 Heranziehung zur Mitgliedschaft
- § 10 Zulässigkeit der Errichtung von Amts wegen
- Zweiter Abschnitt
- Errichtungsverfahren
- § 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
- § 12 Vorarbeiten
- § 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
- § 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
- § 15 Beschlußfassung
- § 16 Errichtung von Amts wegen
- § 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
- § 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
- § 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
- § 20 Erste Berufung der Organe
- § 21 Verfahrenskosten
- Dritter Teil
- Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
- Erster Abschnitt
- Mitgliedschaft
- § 22 Mitgliedschaft
- § 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden
- § 24 Aufhebung der Mitgliedschaft
- § 25 Verfahren
- § 26 Auskunftspflicht
- § 27 Verschwiegenheitspflicht
- Zweiter Abschnitt
- Verbandsbeiträge
- § 28 Verbandsbeiträge
- § 29 Öffentliche Last
- § 30 Maßstab für Verbandsbeiträge
- § 31 Erhebung der Verbandsbeiträge
- § 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
- Dritter Abschnitt
- Benutzung von Grundstücken
- § 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder
- § 34 Deichvorland
- § 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken
- § 36 Ausgleich für Nachteile
- § 37 Ausgleichsverfahren
- § 38 Anspruch auf Grundstückserwerb
- § 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
- Vierter Abschnitt
- Enteignung für das Unternehmen
- § 40 Zweck und Gegenstand der Enteignung
- § 41 Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
- § 42 Entschädigung
- § 43 Anwendung von Landesrecht
- Fünfter Abschnitt
- Verbandsschau
- § 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte
- § 45 Durchführung der Verbandsschau
- Vierter Teil
- Verbandsverfassung
- § 46 Organe
- § 47 Verbandsversammlung
- § 48 Sitzungen der Verbandsversammlung
- § 49 Verbandsausschuß
- § 50 Sitzungen des Verbandsausschusses
- § 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
- § 52 Vorstand, Verbandsvorsteher
- § 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
- § 54 Geschäfte des Vorstands
- § 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands
- § 56 Sitzungen des Vorstands
- § 57 Geschäftsführer
- Fünfter Teil
- Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
- Erster Abschnitt
- Satzungsänderung
- § 58 Änderung der Satzung
- § 59 Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde
- Zweiter Abschnitt
- Umgestaltung
- § 60 Zusammenschluß
- § 61 Übertragung von Aufgaben
- Dritter Abschnitt
- Auflösung
- § 62 Auflösung des Verbands
- § 63 Abwicklung
- § 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht
- Sechster Teil
- Rechnungswesen
- § 65 Haushalt, Rechnungslegung, Prüfung
- § 66 Schuldübernahme
- Siebter Teil
- Verfahrensvorschriften
- § 67 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 68 Anordnungsbefugnis
- § 69 Freiheit von Kosten
- § 70 Geltung von Landesrecht
- § 71 Schiedsgericht
- Achter Teil
- Aufsicht, Oberverband, Unterverband
- § 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband
- § 73 Örtliche Zuständigkeit
- § 74 Informationsrecht der Aufsichtsbehörde
- § 75 Zustimmung zu Geschäften
- § 76 Ersatzvornahme
- § 77 Bestellung eines Beauftragten
- Neunter Teil
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 78 Außerkrafttreten
- § 79 Bestehende Verbände
- § 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage
- § 81
- § 82 Inkrafttreten
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