WStBG
INHALT
Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ (WStBG)
- Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ (Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - WStBG)
- Inhaltsübersicht
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Verpflichtungserklärung bei Aktiengesellschaften
- § 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
- § 5 Ausgestaltung der Aktien
- § 6 Hauptversammlung
- § 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
- § 7a Bedingtes Kapital
- § 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
- § 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- § 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
- § 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
- § 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
- § 8 Genussrechte und nachrangige Schuldverschreibungen
- § 9 Sinngemäße Anwendung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften
- § 9a Vorgaben für Stabilisierungsmaßnahmen bei als GmbH verfassten Unternehmen
- § 9b GmbH & Co. KG und KG
- § 10 Stille Gesellschaft
- § 11 Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- § 12 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
- § 13 Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung
- § 14 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
- § 15 Keine Börsenzulassung
- § 16 Wettbewerbsrecht
- § 17 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
- § 18 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
- § 19 Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
- § 20 Erwerb von Risikopositionen
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