Monitoring Gesetzessammlung

ZustÜbertr§115OWiGV TH

DE - Landesrecht Thüringen
Thüringer Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 115 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Vom 21. Oktober 1994

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