ThürNRG
INHALT
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) Vom 22. Dezember 1992
- Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) Vom 22. Dezember 1992
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Nachbar und Nutzungsberechtigter
- § 2 Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt Nachbarwand
- § 3 Grundsatz
- § 4 Beschaffenheit der Nachbarwand
- § 5 Anbau an die Nachbarwand
- § 6 Anzeige des Anbaues
- § 7 Vergütung
- § 8 Unterhaltung der Nachbarwand
- § 9 Nichtbenutzen der Nachbarwand
- § 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
- § 11 Erhöhen und Unterfangen der Nachbarwand
- § 12 Gründungstiefe
- Dritter Abschnitt Grenzwand
- § 13 Errichten der Grenzwand
- § 14 Anbau an eine Grenzwand
- § 14 a Überbau durch Wärmedämmung
- § 15 Anschluß bei zwei Grenzwänden
- § 16 Unterfangen einer Grenzwand
- Vierter Abschnitt Hochführen von Abgasanlagen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
- § 17 Inhalt und Umfang
- § 18 Anzeigepflicht
- § 19 Schadensersatz
- § 20 Entschädigung
- Fünfter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
- § 21 Inhalt und Umfang
- § 22 Anzeigepflicht
- § 23 Schadensersatz
- § 24 Gefahr im Verzug
- § 25 Entschädigung
- Sechster Abschnitt Duldung von Leitungen
- § 26 Duldungspflicht
- § 27 Unterhaltung der Leitungen
- § 28 Anzeigepflicht und Schadensersatz
- § 29 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
- § 30 Betretungsrecht
- § 31 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
- § 32 Entschädigung
- § 33 Anschluß an Fernheizungen
- Siebenter Abschnitt Fenster- und Lichtrecht
- § 34 Inhalt und Umfang
- § 35 Ausnahmen
- § 36 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
- Achter Abschnitt Dachtraufe
- § 37 Ableitung des Niederschlagswassers
- § 38 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
- Neunter Abschnitt Einfriedungen
- § 39 Einfriedungspflicht
- § 40 Kosten und Unterhaltung der Einfriedung
- § 41 Anzeigepflicht
- § 42 Grenzabstand von Einfriedungen
- Zehnter Abschnitt Bodenerhöhungen
- § 43 Grundsatz
- Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen
- § 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
- § 45 Grenzabstände für Hecken
- § 46 Ausnahmen
- § 47 Berechnung des Abstandes
- § 48 Grenzabstände im Weinbau
- § 49 Grenzabstände für Wald
- § 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
- § 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
- § 52 Nachträgliche Grenzänderungen
- Zwölfter Abschnitt Verjährung
- § 53 Verjährung
- Dreizehnter Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 54 Übergangsbestimmungen
- § 55 Gleichstellungsbestimmung
- § 56 Außerkrafttreten von Bestimmungen
- § 57 Inkrafttreten
Feedback