WOS
INHALT
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (WOS)
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Wahl der Bordvertretung
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Wahlvorstand
- § 2 Wählerliste
- § 3 Einsprüche gegen die Wählerliste
- § 4 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 9 Ungültige Wahlvorschläge
- § 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 12 Stimmabgabe
- § 13 Wahlvorgang
- § 14 Öffentliche Stimmauszählung
- § 15 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 16 Wahlniederschrift
- § 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
- § 18 Aufbewahrung der Wahlakten
- Zweiter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
- Erster Unterabschnitt
- Wahlvorschläge
- § 19 Zusätzliche Erfordernisse
- § 20 Ordnung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt
- Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
- § 21 Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 22 Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
- § 23 Ablehnung der Wahl
- Dritter Unterabschnitt
- Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
- § 24 Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 25 Ermittlung der Gewählten
- § 26 Ablehnung der Wahl
- Dritter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
- § 27 Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
- § 28 Wahlvorschläge
- § 29 Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 30 Wahlergebnis
- Vierter Abschnitt
- Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
- § 31 Verfahren
- Zweiter Teil
- Wahl des Seebetriebsrats
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 32 Wahlvorstand
- § 33 Wählerliste
- § 34 Wählbarkeitsliste
- § 35 Bekanntmachung
- § 36 Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
- § 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 38 Wahlausschreiben
- § 39 Wahlvorschläge
- § 40 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
- § 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 43 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 44 Ungültige Wahlvorschläge
- § 45 Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
- § 46 Briefwahl
- § 47 Vorbereitung der Stimmabgabe
- § 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 49 Frist für die Stimmabgabe
- § 50 Stimmabgabe
- § 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
- § 52 Öffentliche Stimmauszählung
- § 53 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 54 Wahlniederschrift
- § 55 Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
- § 56 Aufbewahrung der Wahlakten
- Zweiter Abschnitt
- Besondere Vorschriften
- § 57 Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
- § 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
- Dritter Teil
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 59 Berechnung der Fristen
- § 60 Inkrafttreten
- Schlussformel
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