WindSeeG
INHALT
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG)
- Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Teil 2
- Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
- Abschnitt 1
- Flächenentwicklungsplan
- § 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
- § 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
- § 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
- § 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
- § 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
- Abschnitt 2
- Zentrale Voruntersuchung von Flächen
- § 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
- § 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
- § 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
- § 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
- Teil 3
- Ausschreibungen
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
- § 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung
- § 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
- Abschnitt 2
- Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen
- § 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 17 Anforderungen an Gebote
- § 18 Sicherheit
- § 19 Höchstwert
- § 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
- § 21 Dynamisches Gebotsverfahren
- § 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
- § 23 Zweite Gebotskomponente
- § 24 Rechtsfolgen des Zuschlags
- § 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- Abschnitt 3
- Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 27 Ausschreibungsvolumen
- § 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
- § 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 31 Anforderungen an Gebote
- § 32 Sicherheit
- § 33 Höchstwert
- § 34 Zuschlagsverfahren
- § 35 Flächenbezug des Zuschlags
- § 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert
- § 37 Rechtsfolgen des Zuschlags
- § 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- Abschnitt 4
- (weggefallen)
- Unterabschnitt 1
- (weggefallen)
- § 39 (weggefallen)
- § 40 (weggefallen)
- § 41 (weggefallen)
- § 42 (weggefallen)
- § 43 (weggefallen)
- § 44 (weggefallen)
- § 45 (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
- (weggefallen)
- § 46 (weggefallen)
- § 47 (weggefallen)
- § 48 (weggefallen)
- § 49 (weggefallen)
- Abschnitt 5
- Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
- Unterabschnitt 1
- Besondere Ausschreibungsbedingungen
- § 50 Bekanntmachung der Ausschreibung
- § 51 Anforderungen an Gebote
- § 52 Sicherheit
- § 53 Bewertung der Gebote, Kriterien
- § 54 Zuschlagsverfahren
- § 55 Rechtsfolgen des Zuschlags
- § 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- Unterabschnitt 2
- Bestimmungen zur Zahlung
- § 57 Zweckbindung der Zahlungen
- § 58 Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente
- § 59 Stromkostensenkungskomponente
- Abschnitt 6
- Eintrittsrecht für bestehende Projekte
- § 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
- § 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
- § 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung
- § 63 Ausübung des Eintrittsrechts
- § 64 Rechtsfolgen des Eintritts
- Teil 4
- Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
- § 65 Geltungsbereich von Teil 4
- Abschnitt 1
- Zulassung von Einrichtungen
- § 66 Planfeststellung und Plangenehmigung
- § 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
- § 68 Planfeststellungsverfahren
- § 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
- § 70 Plangenehmigung
- § 71 Vorläufige Anordnung
- § 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
- § 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- § 73 Veränderungssperre
- § 74 Sicherheitszonen
- § 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
- § 76 Rechtsbehelfe
- Abschnitt 2
- Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 77 Pflichten der verantwortlichen Personen
- § 78 Verantwortliche Personen
- § 79 Überwachung der Einrichtungen
- § 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung
- Unterabschnitt 2
- Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
- § 81 Realisierungsfristen
- § 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
- § 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
- § 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- § 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
- § 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
- § 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- § 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
- § 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See
- § 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
- § 91 Nutzung von Unterlagen
- Abschnitt 3
- Sonstige Energiegewinnung
- § 92 Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
- Teil 5
- Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
- § 93 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
- § 94 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
- § 95 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
- Teil 6
- Sonstige Bestimmungen
- § 96 Verordnungsermächtigung
- § 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
- § 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen
- § 99 Verwaltungsvollstreckung
- § 100 Bußgeldvorschriften
- § 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation
- § 102 Übergangsbestimmungen
- § 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
- § 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- § 105 Durchführung von Terminen
- Anlage (zu § 80 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen
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