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INHALT
Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens Vom 11. Februar 2003
- Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens Vom 11. Februar 2003
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
- § 2 Weiterbildungsbezeichnungen
- § 2a Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit
- § 2b Partieller Zugang zu einer Weiterbildungsbezeichnung
- § 2c Sprachkenntnisse
- § 3 Anerkennung von Weiterbildungsstätten
- § 4 Durchführung der Weiterbildung
- § 5 Abschluss der Weiterbildung
- § 6 Aufsicht
- § 7 Ermächtigungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Zuständigkeit
- § 10 Übergangsbestimmungen
- § 11 Gleichstellungsbestimmung
- § 12 In-Kraft-Treten
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