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INHALT
Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen (Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung) Vom 24. Januar 2010
- Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen (Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung) Vom 24. Januar 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme an der Weiterbildung
- § 2 Antrag auf Zulassung
- § 3 Verkürzte Weiterbildung
- § 4 Unterbrechungen der Weiterbildung
- § 5 Nachweise
- § 6 Führen der Weiterbildungsbezeichnung
- Zweiter Abschnitt Anerkennung von Weiterbildungsstätten
- § 7 Grundsätze
- § 8 Personelle Anforderungen
- § 9 Räumliche und sächliche Voraussetzungen
- § 10 Inhaltliche Anforderungen
- Dritter Abschnitt Weiterbildung zum „Praxisanleiter“
- § 11 Ziel der Weiterbildung
- § 12 Inhalt, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
- § 13 Abschluss der Weiterbildung
- Vierter Abschnitt Weiterbildung zur „Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI“ und zur „Leitenden Pflegefachkraft eines Bereiches im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen“
- § 14 Ziel der Weiterbildung
- § 15 Inhalt, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
- § 16 Abschluss der Weiterbildung
- Fünfter Abschnitt Weiterbildung zur „Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie“
- § 17 Ziel der Weiterbildung
- § 18 Inhalt, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
- § 19 Abschluss der Weiterbildung
- Sechster Abschnitt Weiterbildung zur „Hygienefachkraft“ und zum „Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen“
- § 20 Ziel der Weiterbildung
- § 21 Inhalt, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
- § 22 Abschluss der Weiterbildung
- Siebter Abschnitt Weiterbildung zur „Pflegefachkraft in der Palliativversorgung“
- § 23 Ziel der Weiterbildung
- § 24 Inhalt, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
- § 25 Abschluss der Weiterbildung
- Achter Abschnitt Weiterbildung zur Fachkraft in der Altenpflege
- § 26 Ziel der Weiterbildung
- § 27 Inhalt, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
- § 28 Abschluss der Weiterbildung
- Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 29 Staatliche Anerkennung bestehender Weiterbildungsstätten
- § 30 Zuständige Behörde
- § 31 Gleichstellungsbestimmung
- § 32 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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