ThürBKG
INHALT
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008
- Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Aufgabenträger
- § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
- § 4 Gegenseitige Hilfe
- § 5 Brandschutzverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
- § 6 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
- § 7 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
- § 8 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
- Zweiter Abschnitt Brandschutz und Allgemeine Hilfe
- Erster Unterabschnitt Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
- § 9 Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren
- § 10 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
- § 11 Jugendfeuerwehren
- § 12 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige
- § 13 Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- § 14 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- § 14 a Zusätzliche Altersversorgung
- § 15 Leitung der Gemeindefeuerwehr
- § 16 Führungs- und Fachkräfte des Landkreises
- § 17 Werkfeuerwehr
- Zweiter Unterabschnitt Andere Hilfsorganisationen in der Allgemeinen Hilfe
- § 18 Mitwirkung und Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen
- § 19 Rechtsstellung der Mitglieder der anderen Hilfsorganisationen
- Dritter Unterabschnitt Vorbeugender Gefahrenschutz
- § 20 Zuständigkeiten
- § 21 Gefahrenverhütungsschau
- § 22 Brandsicherheitswache
- Vierter Unterabschnitt Einsatzleitung
- § 23 Gesamteinsatzleitung
- § 24 Einsatzleitung
- Dritter Abschnitt Katastrophenschutz
- Erster Unterabschnitt Organisation des Katastrophenschutzes
- § 25 Begriff der Katastrophe
- § 26 Katastrophenschutzbehörden
- § 27 Zuständigkeiten
- § 28 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- § 29 Helfer im Katastrophenschutz, Rechtsstellung
- Zweiter Unterabschnitt Maßnahmen im Katastrophenschutz
- § 30 Befugnisse
- § 31 Vorbereitende Maßnahmen
- § 32 Katastrophenschutzübungen
- § 33 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- § 34 Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls
- § 35 Einsatzleitung
- Vierter Abschnitt Gesundheitsbereich
- § 36 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
- § 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Fünfter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung
- § 38 Verhütung von Gefahren
- § 39 Gefahrenmeldung
- § 40 Hilfeleistungspflichten
- § 41 Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential
- § 42 Duldungspflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken
- § 43 Entschädigung
- Sechster Abschnitt Kosten
- § 44 Kostentragung, Zuwendungen des Landes
- § 45 Katastrophenschutzfonds
- § 46 Feuerschutzsteuer
- § 47 Kosten der privaten Hilfsorganisationen und der anderen privaten Organisationen, Zuwendungen des Landes
- § 48 Kostenersatz
- Siebenter Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
- § 49 Aus- und Fortbildungseinrichtungen
- § 50 Ordnungswidrigkeiten
- § 51 Übungen an Sonn- und Feiertagen
- § 52 Einschränkung von Grundrechten
- § 53 Aufsicht
- § 53 a Ausschluss der Unterstellung unter polizeiliche und militärische Dienststellen
- § 53 b Verkehrsregelung durch die Feuerwehr
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 54 Ermächtigungen
- § 55 Zuständigkeiten
- § 56 Übergangsbestimmungen
- § 57 Gleichstellungsbestimmung
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