VBVG
INHALT
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG)
- Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
- Abschnitt 1
- Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
- § 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
- § 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- § 3 Stundensatz des Vormunds
- § 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
- § 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
- § 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
- Abschnitt 2
- Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
- § 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
- § 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
- § 9 Fallpauschalen
- § 10 Gesonderte Pauschalen
- § 11 Aufwendungsersatz
- § 12 Sonderfälle der Betreuung
- § 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
- § 14 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
- § 15 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
- § 16 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- Abschnitt 3
- Schlussvorschriften
- § 17 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
- Abschnitt 4
- Übergangsregelungen
- § 18 Übergangsregelung
- § 19 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
- Anlage (zu § 8 Absatz 1)
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