ÜblG 3
INHALT
Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (ÜblG 3)
- Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz)
- §§ 1 bis 15 ----
- § 16 Bundeshilfe für das Land Berlin
- §§ 17 bis 20 ----
- Anlage 1 (§ 12 Abs. 2) Bundesabgabenrecht, das mit Wirkung vom 1. Januar 1952 im Land Berlin in Kraft tritt
- Anlage 2 (§ 12 Abs. 3) Abgabenrecht des Landes Berlin, das bis auf weiteres anzuwenden ist
- Anlage 3 (§ 13 Abs. 2) Bundesrecht, das mit dem Inkrafttreten des Dritten Überleitungsgesetzes im Land Berlin in Kraft tritt
- Anlage 4 (§ 12 Abs. 3) Bundesabgabenrecht, das im Land Berlin für Veranlagungszeiträume und Lohnzahlungszeiträume gilt, die nach dem 31. Dezember 1952 enden*.
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