TierImpfStV 2006
INHALT
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierImpfStV 2006)
- Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz (Tierimpfstoff-Verordnung)
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Zuständige Behörden
- Abschnitt 2
- Herstellung von Mitteln
- § 3 Herstellungserlaubnis
- § 4 Inhalt der Herstellungserlaubnis
- § 5 Sachkundige Personen
- § 6 Anzeigepflichten
- § 7 Ruhen der Erlaubnis
- § 8 Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
- § 9 Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen
- § 10 Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
- § 11 Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln
- § 12 Wartezeiten
- § 13 Farbstoffe
- § 14 Abfüllen der Charge
- § 15 Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen
- § 16 Arzneibuch
- § 17 Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen
- § 18 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
- § 19 Prüfung des Betriebs
- Abschnitt 3
- Zulassung von Mitteln
- § 20 Zulassungsantrag
- § 21 Zusammenfassung der Merkmale des Mittels
- § 22 Zulassungsverfahren
- § 23 Zulassung
- § 24 Zulassung in sonstigen Fällen
- § 25 Erlöschen der Zulassung
- § 26 Verlängern der Zulassung
- § 27 Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
- § 28 Pflichten des Zulassungsinhabers
- § 29 Änderung der Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist
- § 29a Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist
- § 30 Erfassen und Auswerten von Risiken
- § 31 Bekanntmachung, Veröffentlichung
- Abschnitt 4
- Staatliche Chargenprüfung
- § 32 Durchführung der staatlichen Chargenprüfung
- § 33 Umfang der staatlichen Chargenprüfung
- § 34 Rücknahme der Freigabe
- Abschnitt 5
- Kennzeichnung
- § 35 Kennzeichnung
- § 36 Packungsbeilage
- Abschnitt 6
- Großhandel und Einfuhr
- § 37 Pflichten des Großhändlers
- § 38 Einfuhrerlaubnis
- § 39 Bescheinigung
- Abschnitt 7
- Abgabe und Anwendung von Mitteln
- § 40 Vertriebsweg, Nachweispflicht
- § 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
- § 42 Abgabeverbote
- § 43 Anwendung von Mitteln
- § 44 Anwendung durch den Tierhalter
- § 45 Vorrätighalten von Mitteln
- § 46 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
- Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen
- § 47 Ordnungswidrigkeiten
- § 48 Übergangsvorschriften
- § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 20 Absatz 4 und § 29a Absatz 4)
- Anlage 2 (zu § 21 Abs. 2)
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