SUG
INHALT
Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (SUG)
- Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG)
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich
- § 1 Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes
- § 1a Begriffsbestimmungen
- § 2 Seefahrtbezogene internationale Untersuchungsregelungen
- § 3 Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften*)
- Abschnitt 2
- Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
- § 4 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2
- § 5 Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen
- § 6 Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte
- § 7 Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften
- § 8 Unterrichtung von Klassifikationsgesellschaften
- Abschnitt 3
- Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
- Unterabschnitt 1
- Grundsätze
- § 9 Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3
- § 10 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3
- § 11 Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
- Unterabschnitt 2
- Organisation
- § 12 Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
- § 13 Verwaltungs- und Amtshilfe
- Unterabschnitt 3
- Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- § 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
- § 15 (weggefallen)
- § 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
- § 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
- § 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
- Unterabschnitt 4
- Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
- § 19 Untersuchungsstatus
- § 20 Untersuchungsverfahren
- § 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
- § 22 Untersuchungsbefugnisse
- § 23 Unfallort
- § 24 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
- § 25 Besorgnis der Befangenheit
- § 26 Nachweismittel
- Unterabschnitt 5
- Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
- § 27 Untersuchungsbericht
- § 28 Veröffentlichung des Untersuchungsberichts
- § 29 Sicherheitsempfehlungen
- § 30 Ausländische Untersuchungsberichte
- § 31 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
- Unterabschnitt 6
- Untersuchungskammer
- § 32 Zuständigkeit
- Unterabschnitt 7
- Allgemeine Vorschriften
- § 33 Verarbeitung
- § 34 Vertraulichkeit
- § 35 Übermittlung an öffentliche Stellen
- § 36 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- § 37 Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
- § 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
- Abschnitt 4
- Normvollzug gegenüber einzelnen an Bord verantwortlichen Personen im Verwaltungsverfahren
- Unterabschnitt 1
- Grundsätze, Vorprüfung
- § 39 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 4, Verwaltungsverfahren
- § 40 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 4
- § 41 Öffentliches Untersuchungsinteresse
- § 42 Pflicht zur Durchführung oder Einstellung der Untersuchung nach Abschnitt 4
- Unterabschnitt 2
- Organe der seeamtlichen Untersuchung
- § 43 Zuständigkeit der Seeämter
- § 44 Besetzung der Seeämter
- § 45 Ehrenamtliche Beisitzer
- Unterabschnitt 3
- Seeamtsverfahren
- § 46 Beweisaufnahme
- § 47 Auskunfts-, Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten
- § 48 Mündliche Verhandlung
- § 49 Spruch des Seeamtes
- § 50 Entzug und Beschränkung der Ausübung von Berechtigungen
- Unterabschnitt 4
- Gebühren und Auslagen
- § 51 (weggefallen)
- Unterabschnitt 5
- Rechtsbehelfe
- § 52 Widerspruchsverfahren
- Abschnitt 5
- Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
- Unterabschnitt 1
- Bußgeldvorschriften
- § 53 Bußgeldvorschriften
- Unterabschnitt 2
- Schlussvorschriften
- § 54 Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern
- § 55 Einschränkung von Grundrechten
- § 56 Verordnungsermächtigung
- § 57 Übergangsregelung
- Anlage (zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, §§ 40 und 41 Absatz 2)
Feedback