StV/WasAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft (StV/WasAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
- Eingangsformel
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- Erster Teil
- Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- Zweiter Teil
- Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- § 4 Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsrahmenplan
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Berichtsheft
- § 8 Zwischenprüfung
- § 9 Abschlussprüfung
- Dritter Teil
- Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
- § 10 Ausbildungsberufsbild
- § 11 Ausbildungsrahmenplan
- § 12 Ausbildungsplan
- § 13 Berichtsheft
- § 14 Zwischenprüfung
- § 15 Abschlussprüfung
- Vierter Teil
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 16 Übergangsregelung
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- Anlage 2 (zu § 11) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
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