MPZustVO
INHALT
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz und dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (MPZustVO) Vom 11. Mai 2021
- Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz und dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (MPZustVO) Vom 11. Mai 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zuständige Behörde nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
- § 2 Zuständige Behörde nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
- § 3 Inkrafttreten
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