StRSaarEG
INHALT
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (StRSaarEG)
- Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
- Erster Teil
- Allgemeine Grundsätze Allgemeines Abgabenrecht
- § 1 Allgemeine Grundsätze
- § 2 Finanzgerichtsbarkeit
- § 3 Steuerberatung
- § 4 (weggefallen)
- Zweiter Teil
- (weggefallen)
- §§ 5 bis 8 (weggefallen)
- Dritter Teil
- (weggefallen)
- §§ 9 bis 41 (weggefallen)
- Vierter Teil
- Besitz- und Verkehrsteuern
- Erster Abschnitt
- Einkommensteuer
- Erster Unterabschnitt
- Änderung des Einkommensteuergesetzes
- § 42
- Zweiter Unterabschnitt
- Übergangsvorschriften
- § 43 Personenkreis
- § 44 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- § 45 Umrechnung von Jahresbeträgen
- § 46 Maßgeblicher Gewinn bei Land- und Forstwirten
- § 47 Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 48 Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 49 Gewinnzuschläge und Gewinnabschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- § 50 Rückstellung für Pensionsanwartschaften
- § 51 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 52 Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- § 53 Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- § 54 Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- § 55 Verlustabzug
- § 56 Nutzungswert der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- § 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 58 Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit
- § 59 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- § 60 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- § 61 Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- § 62 Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- § 63 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 64 Steuerfreiheit von Familienzulagen
- § 65 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- § 66 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätte
- § 67 Behandlung von Organgesellschaften
- § 68 Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- Zweiter Abschnitt
- Körperschaftsteuer
- § 69 Personenkreis
- § 70 Persönliche Befreiungen
- § 71 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- § 73 Schachtelgesellschaften
- § 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
- § 75 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 76 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 77 Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer
- § 78 Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften
- Dritter Abschnitt
- Gewerbesteuer
- § 79 Erhebungszeitraum 1959
- § 80 Erhebungszeitraum 1959/60
- § 81 Gewerbeverlust
- § 82 Steuerbefreiungen
- § 83 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- Vierter Abschnitt
- Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)
- § 84 Umwandlung
- Fünfter Abschnitt
- Wohnungsbau-Prämien
- § 85 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Sechster Abschnitt
- Bergmannsprämien
- § 86 Inkrafttreten
- Siebenter Abschnitt
- Umsatzsteuer
- § 87 Übergangsvorschriften
- Achter Abschnitt
- Beförderungsteuer
- § 88 Änderung des Beförderungsteuergesetzes 1955
- Neunter Abschnitt
- Kraftfahrzeugsteuer
- § 89 Überleitung
- Zehnter Abschnitt
- Bewertung
- § 90 Umrechnung der Einheitswerte
- § 91 Fortschreibungen und Nachfeststellungen
- § 92 Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland
- § 93 Hauptfeststellung der Einheitswerte für das Betriebsvermögen im Saarland
- § 94 Lastenausgleichsansprüche
- Elfter Abschnitt
- Vermögensteuer
- § 95 Steuerbefreiung
- § 96 Steuervergünstigung für Aktien und Anteile
- § 97 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- § 98 Vorauszahlungen
- Zwölfter Abschnitt
- Grundsteuer
- § 99 Erhebungszeitraum
- § 100 Neuveranlagung und Nachveranlagung des Steuermeßbetrages im Saarland
- § 101 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- § 102 Arbeiterwohnstätten
- § 103 Überleitungsvorschriften zu § 33 des Grundsteuergesetzes
- Dreizehnter Abschnitt
- Erbschaftsteuer
- § 104 Entstehung der Steuerschuld
- § 105 Berücksichtigung von früheren Erwerben und Steuerfestsetzungen
- Vierzehnter Abschnitt
- Lastenausgleichsabgaben
- § 106 Überleitung
- § 107 Ermächtigung zu Übergangsbestimmungen, Wegfall der Gemeinschaftshilfeabgabe
- Fünfter Teil
- Schlußvorschriften
- § 108 (weggefallen)
- § 109 Inkrafttreten
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