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            INHALT
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig Vom 21. Januar 1994
- Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig Vom 21. Januar 1994
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Artikel 1
 - Artikel 2
 - Staatsvertrag
 - Teil 1 Zweck des Staatsvertrages
 - Artikel 1 Zweck des Staatsvertrages
 - Teil 2 Zusammenarbeit der Länder
 - Artikel 2 Zusammenarbeit der Länder
 - Artikel 3 Aufgabe und Zusammensetzung der Raumordnungskommission
 - Artikel 4 Verbindlichkeit der Regionalplanung
 - Teil 3 Zusammenarbeit der Träger der Regionalplanung
 - Artikel 5 Zusammenarbeit der Träger der Regionalplanung
 - Artikel 6 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
 - Artikel 7 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
 - Artikel 8 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft
 - Teil 4 Schlußbestimmungen
 - Artikel 9 Vertragsdauer
 - Artikel 10 Inkrafttreten