WTG LSA
INHALT
Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG LSA) Vom 17. Februar 2011
- Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG LSA) Vom 17. Februar 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 3 Stationäre Einrichtungen
- § 4 Sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen
- § 5 Selbstorganisierte Wohngemeinschaften
- § 6 Ausschluss vom Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe sowie des Verbraucherschutzes
- § 7 Beratungsanspruch
- § 8 Transparenz, Veröffentlichungspflicht und Informationen für Verbraucher
- § 9 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 10 Öffnung in das Gemeinwesen unter Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements
- Abschnitt 3 Vorschriften für stationäre Einrichtungen
- § 11 Qualitätsanforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung
- § 12 Anzeigepflicht
- § 13 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 14 Pflichten nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Verfahren bei Erhöhung der Entgelte
- § 15 Verbot der Leistungsannahme
- Abschnitt 4 Vorschriften für sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen
- § 16 Qualitätsanforderungen an nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften
- § 17 Qualitätsanforderungen an betreute Wohngruppen
- § 18 Anzeigepflicht bei sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen
- Abschnitt 5 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
- § 19 Prüfung und Qualitätssicherung von stationären Einrichtungen
- § 20 Prüfung und Qualitätssicherung von sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen
- § 21 Ordnungsrechtliche Maßnahmen
- § 22 Beratung bei Mängeln
- § 23 Anordnungen
- § 24 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
- § 25 Aufnahmestopp
- § 26 Untersagung
- § 27 Erprobungs- und Ausnahmeregelungen
- § 28 Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- § 29 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
- § 30 Tätigkeitsbericht der zuständigen Behörde
- Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten, Verordnungsermächtigungen und Schlussregelungen
- § 31 Ordnungswidrigkeiten
- § 32 Zuständigkeiten
- § 33 Verordnungen
- § 34 Einschränkung von Grundrechten
- § 35 Übergangsregelung
- § 36 Berichtspflicht
- § 37 Folgeänderungen
- § 38 Anwendungsregelung
- § 39 Inkrafttreten
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