HZulG LSA
INHALT
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012
- Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind
- § 2 Vertretung im Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung
- § 3 Festsetzung von Zulassungszahlen
- § 3a Zusätzliche Eignungsquote, Auswahlverfahren der Hochschulen
- Abschnitt 3 Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
- § 4 Festsetzung von Zulassungszahlen
- § 4a Kapazitätsermittlung
- § 5 Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester
- § 6 Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen
- § 7 Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen
- § 8 Internationale Studiengänge
- § 9 Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester
- § 10 (weggefallen)
- § 11 Vollzug durch die Hochschulen
- § 12 Verordnungsermächtigungen
- § 12a Übergangsvorschrift
- § 13 (Inkrafttreten)
- Anlage 1
- Anlage 1a
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