WTG-MitwVO
INHALT
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz-Mitwirkungsverordnung - WTG-MitwVO) Vom 8. Januar 2016
- Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz-Mitwirkungsverordnung - WTG-MitwVO) Vom 8. Januar 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Grundsätze der Mitwirkung
- § 1 Allgemeine Anforderungen, Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Mitwirkung
- § 2 Aufgaben und Gegenstand der Mitwirkung
- § 3 Entscheidung über die Form der Mitwirkung
- § 4 Amtszeit der Bewohnervertretung
- § 5 Aufgaben des Trägers und der Leitung, Kosten der Mitwirkung
- § 6 Mitteilungspflichten
- Abschnitt 2 Der Bewohnerbeirat
- § 7 Zusammensetzung des Bewohnerbeirates
- § 8 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 9 Wahlverfahren, Wahlschutz
- § 10 Wahlausschuss
- § 11 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 12 Wahlversammlung, Vereinfachtes Wahlverfahren
- § 13 Wahlanfechtung
- § 14 Neuwahl des Bewohnerbeirates
- § 15 Erlöschen der Mitgliedschaft, Nachrücken von Mitgliedern
- § 16 Vorsitz und Vertretung des Bewohnerbeirates
- § 17 Sitzungen und Beschlüsse des Bewohnerbeirates
- § 18 Informationsplicht des Bewohnerbeirates und Informationsveranstaltungen
- § 19 Ehrenamtliche Tätigkeit, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 3 Die Bewohnerversammlung
- § 20 Einladung zur Bewohnerversammlung
- § 21 Mitwirkung durch die Bewohnerversammlung
- § 22 Rechtsstellung der Teilnehmenden der Bewohnerversammlung
- Abschnitt 4 Bewohnerfürsprecherin oder Bewohnerfürsprecher
- § 23 Bestellung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- § 24 Mitwirkung und Stellung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- § 25 Aufhebung der Bestellung und Beendigung der Tätigkeit der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- § 26 Ordnungswidrigkeiten
- § 27 Zuständige Behörde, Übergangsregelungen
- § 28 Inkrafttreten
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