SchifT-VO
INHALT
Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO) Vom 4. August 2015
- Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO) Vom 4. August 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Ersatzschulen
- § 1 Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen
- § 2 Genehmigungsverfahren
- § 3 Einsatz von Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften
- § 4 Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Waldorfschulen
- § 5 Genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Änderungen
- § 6 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren
- § 7 Widerrufsvoraussetzungen und -verfahren
- § 8 Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfe
- § 9 Gewährung und Abrechnung der Finanzhilfe
- § 10 Ausgestaltung der Finanzhilfe
- § 11 Nachweis und Prüfung der Verwendung der Finanzhilfe
- § 12 Statistische Auskunftspflicht
- Abschnitt 2 Ergänzungsschulen
- § 13 Anzeige
- § 14 Anerkennung von Ergänzungsschulen
- § 15 Schulleitung und Lehrkräfte
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- § 16 Übergangsvorschriften
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
- Teil 1 Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016
- Teil 2 Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018
- Teil 3 Freie Waldorfschulen; Schuljahre 2007/2008 bis 2015/2016
- Teil 4 Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
- Teil 5 Grundschulen
- Teil 6 Sekundarschule
- Teil 7 Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022
- Teil 8 Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024
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