VergabeV ST 2019
INHALT
Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt) Vom 5. Dezember 2019
- Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt) Vom 5. Dezember 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zuständige Stellen
- Teil 2 Grundständige Studiengänge
- Kapitel 1 Dialogorientiertes Serviceverfahren
- § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- Kapitel 2 Studienplatzvergabe im zentralen Vergabeverfahren
- Abschnitt 1 Antragstellung, Verfahrensbeteiligung
- § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 7 Beteiligung am Verfahren
- Abschnitt 2 Quoten und Verfahrensablauf
- § 8 Quoten
- § 9 Ablauf des zentralen Vergabeverfahrens (Abarbeitungsreihenfolge)
- Abschnitt 3 Auswahl in den Vorabquoten
- § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 12 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
- § 13 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
- Abschnitt 4 Auswahl in den Hauptquoten
- § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote)
- § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote)
- § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen)
- § 18 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
- Abschnitt 5 Vorwegzulassung und Teilstudienplätze
- § 19 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 20 Teilstudienplätze
- Abschnitt 6 Bescheide
- § 21 Bescheide
- Abschnitt 7 Übergangsvorschriften
- § 22 Übergangsregelungen für das zentrale Vergabeverfahren
- Kapitel 3 Studienplatzvergabe im örtlichen Vergabeverfahren
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 23 Anwendungsbereich
- § 24 Frist und Form der Anträge, Ausschluss vom Verfahren
- § 25 Vergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren
- § 26 Besondere Erklärungspflichten
- Abschnitt 2 Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester
- § 27 Ablauf des Verfahrens
- § 28 Quoten
- § 29 Auswahl nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
- § 30 Auswahl nach Wartezeit
- § 31 Auswahl nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschulen
- § 32 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 33 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 34 Auswahl nach dem Ergebnis einer Feststellungsprüfung
- § 35 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 36 Nachrangige Auswahlkriterien
- § 37 Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Eignungsvoraussetzungen
- Abschnitt 3 Vergabe von Studienplätzen an ausländische Staatsangehörige, für höhere Fachsemester und für postgraduale Studiengänge
- § 38 Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen
- § 39 Vergabe von Studienplätzen für höhere Fachsemester
- § 40 Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen
- Abschnitt 4 Sonstige Bestimmungen
- § 41 Zulassungsbescheid
- § 42 Abschluss des Verfahrens
- § 43 Losverfahren
- Teil 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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