SchulG LSA
INHALT
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt Erziehungs- und Bildungsauftrag, Geltungsbereich
- § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
- § 2 Geltungsbereich
- Zweiter Abschnitt Gliederung des Schulwesens
- § 3 Gliederung des Schulwesens
- § 4 Grundschule
- § 5 Sekundarschule
- § 5a Gesamtschule
- § 5b Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt
- § 6 Gymnasium
- § 7 Schulen des zweiten Bildungsweges
- § 8 Förderschule
- § 8a Förderzentren
- § 9 Berufsbildende Schulen
- § 10 Bildungsstandards, Rahmenrichtlinien, Lehrpläne und Stundentafeln
- § 10a Zulassung und Einführung von Lernmitteln
- § 11 Schulversuche
- § 11a Qualitätssicherung
- § 12 Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote außerhalb des Unterrichts
- § 13 Jahrgangsübergreifender Unterricht, Bildung von Anfangsklassen
- Dritter Abschnitt Schulen in freier Trägerschaft
- § 14 Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen
- § 15 Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft
- § 16 Ersatzschulen
- § 16a Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Mitglieder der Schulleitung
- § 17 Anerkannte Ersatzschulen
- § 18 Finanzhilfe
- § 18a Umfang der Finanzhilfe
- § 18b Ergänzungsschulen
- § 18c Untersagung der Errichtung oder Fortführung
- § 18d Anerkannte Ergänzungsschulen
- § 18e Verordnungsermächtigungen
- § 18f Finanzielle Förderung
- § 18g Berichtspflicht der Landesregierung
- Vierter Abschnitt Religionsunterricht, Ethikunterricht
- § 19 Religions- und Ethikunterricht
- § 20 Einsichtnahme in den Religionsunterricht
- § 21 Teilnahme am Religionsunterricht und Ethikunterricht
- Fünfter Abschnitt Schulentwicklungsplanung, Schuljahr und Ferien
- § 22 Schulentwicklungsplanung
- § 23 Schuljahr und Ferien
- Zweiter Teil Schulverfassung
- § 24 Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule
- § 25 Entscheidungen der Schule
- § 26 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters
- § 27 Aufgaben der Konferenzen
- § 28 Verteilung der Aufgaben der Konferenzen
- § 29 Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen
- Dritter Teil Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 30 Allgemeines
- § 30a Fort- und Weiterbildung
- § 31 Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 32 Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Vierter Teil Schülerinnen und Schüler
- § 33 Recht auf Bildung
- § 34 Wahl und Wechsel des Bildungsweges
- § 35 Regelung des Bildungsweges
- Fünfter Teil Schulpflicht
- § 36 Allgemeines
- § 37 Beginn der Schulpflicht
- § 38 Gesundheitspflege und Prävention
- § 39 Besuch von Förderschulen und Sonderunterricht
- § 40 Dauer und Ende der Schulpflicht
- § 41 Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche
- § 42
- § 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden
- § 44 Ordnungsmaßnahmen
- § 44a Durchsetzung der Schulpflicht
- Sechster Teil Schülervertretung
- Erster Abschnitt Schülervertretung in der Schule
- § 45 Allgemeines
- § 45a Schülerinnen- und Schülervertretungen an Grundschulen
- § 46 Klassenverband
- § 47 Schülerrat
- § 47a Die Schülervollversammlung
- § 48 Wahlen und Ausscheiden
- § 49 Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
- Zweiter Abschnitt Schülervertretung in Gemeinden und Landkreisen
- § 50 Gemeinde- und Kreisschülerräte
- § 51 Wahlen und Ausscheiden
- § 52 Aufgaben der Gemeinde- und Kreisschülerräte
- § 53 Finanzierung der Schülervertretungen
- § 54 Herausgabe von Schülerzeitungen
- Siebenter Teil Elternvertretung
- Erster Abschnitt Elternvertretung in der Schule
- § 55 Allgemeines
- § 56 Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen
- § 57 Schulelternrat
- § 58 Wahlen und Ausscheiden
- § 59 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
- Zweiter Abschnitt Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen
- § 60 Gemeinde- und Kreiselternräte
- § 61 Wahlen und Ausscheiden
- § 62 Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte
- Dritter Abschnitt Finanzierung der Elternvertretungen
- § 63 Kosten
- Achter Teil Schulträgerschaft
- § 64 Schulträgerschaft
- § 65 Schulträger
- § 66 Zusammenschlüsse von Schulträgern
- § 67
- § 68
- Neunter Teil Aufbringung der Kosten
- § 69 Personalkosten
- § 70 Sachkosten
- § 71 Schülerbeförderung
- § 72 Lernmittelkosten
- § 72a Schulspeisung
- § 73 Förderung des Schulbaus durch das Land
- § 74 Beteiligung der Landkreise an den Schulbaukosten
- § 74a Sonstige Kosten
- Zehnter Teil Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat
- Erster Abschnitt Zusammensetzung und Aufgaben
- § 75 Allgemeines
- § 76 Landeselternrat
- § 77 Landesschülerrat
- § 78 Landesschulbeirat
- Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
- § 79 Amtsdauer, Wahlen und Ausscheiden
- § 80 Verfahren
- § 81 Kosten
- Elfter Teil Staatliche Schulbehörden
- § 82 Schulbehörden
- § 83 Aufgaben
- Zwölfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 84 Ordnungswidrigkeiten
- § 84a Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 84b Schulbezogene statistische Erhebungen
- § 84c Automatisierte zentrale Schülerdatei
- § 84d Schülerlaufbahnstatistiken
- § 84e Aufbewahrung, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 84f IT-gestütztes Schulverwaltungsverfahren
- § 84g Einschränkung von Grundrechten
- § 85 Aufhebungsermächtigung
- § 86 Übergangsregelungen für die Ersatzschulen
- § 86a
- § 86b
- § 86c Übergangsregelung zu § 2 Abs. 4
- § 86d Übergangsvorschrift zu § 79 Abs. 1
- § 86e
- § 86f
- § 87
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